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Mathias Petri, Vorstand der Stone One AG
Der strenge deutsche Datenschutz ist grundsätzlich richtig und vorbildlich, aber es gibt viel Unsicherheit und Unkenntnis, etwa wenn es um die Datenhaltung in der Cloud geht. Unternehmen können durchaus die Vorteile von Cloud-Angeboten nutzen, wenn sie ein paar Regeln einhalten. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt sehr wohl die Auslagerung von Daten, auch wenn es sich um personenbezogene Informationen handelt, wenn es klare vertragliche Regelungen gibt. Hier gibt es Leitfäden und jede Menge Informationsmaterial, insbesondere auch seitens der ITK-Verbände oder etwa dem Bundesinnenministerium.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass Daten in der Cloud eher verloren gehen oder sensible Informationen von Dritten abgegriffen werden als bei der Datenhaltung im eigenen Unternehmen. Kein kleines oder mittleres Unternehmen kann auch nur annähernd das gleiche Sicherheitsniveau bei seiner IT gewährleisten wie ein professioneller Anbieter, der genau darauf spezialisiert ist, Daten für seine Kunden zu verwalten und zu speichern. Wie viele Studien zeigen, gehen die meisten Daten durch Leichtsinn oder Illoyalität verloren. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich allerdings auf Angebote in der sogenannten privaten Cloud setzen. Hier kann sichergestellt werden, dass die Datenverarbeitung beispielsweise ausschließlich in Deutschland oder im EU-Raum erfolgt.