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Neben dem Plastikmüll aus der Schifffahrt bzw. Fischerei werden Kunststoffartikel hauptsächlich von Land aus über Flüsse in die Meere getragen.
Immerhin will die EU-Kommission bestimmte Plastikgegenstände zukünftig verbieten, um der Umweltverschmutzung entgegenzuwirken. Dazu hat die Brüsseler Behörde Ende Mai 2018 ein Faktenpapier veröffentlicht, das die wichtigsten Fragen zum Thema aufgreift und beantwortet. Es wird darauf abgezielt, gerade jene Einweg-Plastikprodukte aus dem Verkehr zu ziehen, die am häufigsten an Europas Stränden und im Wasser zu finden sind. Dazu sollen etwa Plastikgeschirr und -besteck, Trinkhalme, Ballonhalter und auch Wattestäbchen zählen. Laut der Kommission könnten die angedachten Maßnahmen bis 2030 einen Ausstoß von 3,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid ebenso wie Umweltschäden im Wert von 22 Mrd. Euro vermeiden.
Zu bedenken ist allerdings, dass der Großteil des Plastiks in den Weltmeeren gar nicht aus Europa oder Deutschland an sich stammt. Neben dem Plastikmüll aus der Schifffahrt bzw. Fischerei werden Kunststoffartikel hauptsächlich von Land aus über Flüsse in die Meere getragen. Und dies passiert in den Ländern, in denen die Sammlung von Abfällen nicht richtig funktioniert – erklärt etwa die Umweltstiftung WWF Deutschland auf ihrer Webseite. Einen Schwerpunkt sollen dabei die Länder Südostasiens bilden.
Deutschland hat zum Glück ein recht gut funktionierendes Entsorgungssystem – und viele Firmen haben sich hierzulande bereits des Themas „Nachhaltigkeit“ angenommen und unterstützen aktiv den Umwelt- und auch Klimaschutz. So etwa in Form von energieeffizienter Klimatisierung in ihren Räumlichkeiten wie Rechenzentren oder per Recycling bestimmter Hardware-Ressourcen. Schließlich muss nicht jedes ausrangierte IT-Gerät direkt auf dem Müll landen – oftmals lassen sich die Geräte komplett wiederaufbereiten oder zumindest Einzelteile können weiterverwertet werden. In der aktuellen Ausgabe haben wir uns u. a. mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ beschäftigt und werfen einen Blick auf die größten Herausforderungen – ein kostenfreies Ansichtsexemplar kann an dieser Stelle angefordert werden.
Bildquelle: Thinkstock/iStock