Erstmals Grenzwerte für Feinstaub-Emission von Bürogeräten mit Druckfunktion festgelegt

Blauer Engel wird sauberer

Das Umweltbundesamt hat zum 1. Januar 2013 eine neue Vergabegrundlage für den Blauen Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion erlassen. Neuerdings werden Grenzwerte für die Feinstaub-Emission von Laserdruckern berücksichtigt, da selbst das Bundesinstitut für Risikobewertung hier eine Gefahr für die Gesundheit sieht.

Die neue Regelung gibt vor, dass 3,5 x 1011 Partikel/10 Minuten nicht überschritten werden dürfen, um das Umweltsiegel zu erhalten. Des Weiteren gelten strenge Ansprüche an die recyclinggerechte Konstruktion und die verwendeten Wertstoffe. Bis Jahresende gilt allerdings eine Übergangsregelung für die alte Vergabegrundlage, um Herstellern und Handel die Anpassung zu erleichtern.

Laserdrucker können krank machen

Die internationale Stiftung Nano Control warnt vor den typischen Symptomen: Entzündungen der Atemwege, der Augen und der Haut. Verbraucher und Nutzer von Laserdruckgeräten erhalten oftmals keine Informationen über die Schadstoffbelastungen, die von Tonern ausgehen und schöpfen in diesem Zusammenhang keinen Verdacht. Dabei wird das Gesundheitsrisiko durch Feinstaubbelastung seit Jahren kontrovers diskutiert. Der Anbieter KIS, der Unternehmen und Institutionen bei der Kostenoptimierung unterstützt, kennt einen Fall aus Niedersachsen, der die schädliche Wirkung der Emissionen belege: Das Justizministerium ließ hier 2012 landesweit über 4.000 Laserdrucker austauschen,wegen der Verletzung des allgemein gültigen Feinstaub-Grenzwertes. Drei Mitarbeiter waren im Vorfeld an Krebs erkrankt.

Grenzwerte bleiben bedenklich

Roland Mayer, Projektleiter der KIS GmbH für den Bereich Kopier- und Drucklösungen, bemängelt jedoch auch bei der neuen Norm für den Blauen Engel, dass die Feinstaub-Grenzwerte, die in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet wurden, bisher nur für Tischgeräte gelten. Auch der Wert für den Geräuschpegel liegt mit 75dB (zum Vergleich: dies entspricht dem Lärm eines vorbeifahrenden PKWs in 7,5 m Entfernung) immer noch viel zu hoch. Laut Vergabenorm müssen Hersteller in der Bedienungsanleitung lediglich den Hinweis aufnehmen: „Bürogeräte mit einem LWAd >63dB sind nicht zum Einsatz in Räumen geeignet, in denen überwiegend geistige Tätigkeiten verrichtet werden.“ Experten gehen davon aus, dass rund 70 Prozent aller derzeit installierten Geräte die neuen Vorgaben nicht erfüllen, obwohl die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereits 2010 den „Schutzleitfaden 130 für Drucker und Kopiergeräte“ herausgegeben hatte.

Schutz durch Alternativen

Der KIS-Experte empfiehlt den Einsatz von Tintenstrahldruckern, die eine umweltschonende und mittlerweile sogar kostengünstige Alternative darstellen. Diese Systeme produzieren weder Ozon noch Staub und sind auch in Sachen Energieverbrauch wirtschaftlicher. Wenn es dennoch ein Laserdrucker sein soll, sollte ein Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller angefordert werden, um zielgerichtet einen sicheren Drucker auszusuchen, so der Anbieter. Seine weiteren Tipps für umweltschonendes Drucken lauten:

  • Druckgeräte separat stellen und ausreichend lüften, eventuell kann sogar ein Filter oder Schutzgehäuse eingebaut werden
  • Vorsicht beim Umgang mit Toner: Den Wechsel des Resttonerbehälters sollte nur ein Fachmann durchführen.
  • Weniger drucken, und wenn, dann doppelseitig
  • Nutzen Sie Umweltpapier, Green-Printing-Software und Intelligent-Ready-Software


www.kis-experten.de

Bildquelle: KIS

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