Hartmut Pohl, ist Sprecher des Arbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V.
Wir fordern die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, das Modell der innerbetrieblichen Kontrolle des Datenschutzes sicherzustellen bzw. eine nationale Öffnungsklausel dafür vorzusehen. Denn der betriebliche Datenschutz in Deutschland ist ein höchst erfolgreiches Modell und sollte nicht ausgehebelt werden.
Die Rechtslage in Deutschland sieht vor, dass Unternehmen, in denen in der Regel mindestens zehn Personen mit der automatisierten oder mindestens zwanzig Personen mit der nicht automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
Der Entwurf der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die nach der Vorstellung der EU-Kommission die nationalen Datenschutzgesetze in den Mitgliedsstaaten ersetzen soll, sieht dagegen vor, dass nur Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und solche, deren Kerntätigkeit in der regelmäßigen und systematischen Beobachtung von Betroffenen besteht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.
Es ist zu begrüßen, dass diese Regelung in den meisten Ländern der EU den Datenschutzbeauftragten erstmals einführt. Allerdings ist sie in Deutschland eine Bedrohung der gewachsenen und erfolgreichen Kultur des betrieblichen Datenschutzes und damit auch eine Gefahr für die Bürger, da nur noch 0,3 Prozent der deutschen Firmen Datenschutzbeauftragte bestellen müssten. Somit entfiele die betriebliche Kontrolle des Datenschutzes weitgehend und es wüchse die Gefahr von Datenschutzverstößen in den Unternehmen – mit erheblichen Risiken.
Bildquelle: GI