Probleme mit dem Lastschriftverfahren – sowohl am virtuellen als auch am realen Point of Sale
Grund ist, dass bei einem Einkauf im Internet künftig eine schriftliche Einwilligung des Kunden für die Abbuchung vom eigenen Konto erforderlich ist. Stichtag für die Umsetzung der entsprechenden SEPA-Verordnung ist der 1. Februar 2014. Mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums – „Single Euro Payments Area“ (SEPA) – soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Euro-Zone vereinheitlicht werden. In diesem Rahmen soll auch ein neues Lastschriftverfahren eingeführt werden.
Der Bitkom setzt sich deshalb zusammen mit neun weiteren Wirtschaftsverbänden
in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ein, die Internet-Lastschrift in ihrer bisherigen Form vorerst zu erhalten. Zunächst sollte die Frist für die Einführung eines neuen Verfahrens um zwei Jahre auf Februar 2016 verschoben werden. Zudem wird die Kreditwirtschaft aufgefordert, bis dahin technisch sichere Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen. „Beim Einkaufen im Internet eine schriftliche Einwilligung für ein Zahlverfahren zu verlangen, bedeutet praktisch ihr Aus“, sagte Bitkom-Präsident Dieter Kempf. Das Lastschriftverfahren sei eine unkomplizierte Zahlungsmethode, die entscheidend zum Erfolg des E-Commerce in Deutschland beigetragen habe.
Neben einer schriftlichen Einwilligung für den Bankeinzug können die Kreditinstitute laut SEPA-Verordnung auf freiwilliger Basis eine elektronische Einverständniserklärung akzeptieren. Das lehnt die Kreditwirtschaft aber bislang ab und trägt damit laut Kempf dazu bei, das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vom Markt zu drängen. „Mit den dem E-Postbrief, De-Mail oder dem neuen Personalausweis existieren innovative Verfahren, die den Auftraggeber eindeutig identifizieren und authentifizieren", sagte Kempf. Den Einsatz dieser Technologien sollten die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Internet-Lastschrift auf den Weg bringen.
Nach einer aktuellen repräsentativen Bitkom-Umfrage nutzen übrigens 46 Prozent aller Online-Einkäufer das Lastschriftverfahren bei Bestellungen im Internet. Damit liegt das Lastschriftverfahren an dritter Stelle der genutzten Zahlungsmethoden, hinter der Rechnung mit 58 Prozent und Online-Bezahldienstleistern wie Paypal mit 52 Prozent.
Auch an anderer Stelle gibt es Schwierigkeiten mit dem Lastschriftverfahren. Die deutschen Banken – als erste die Sparkassen – geben jetzt neue EC-Karten heraus, die auf das „modulierte Merkmal“ als Sicherheitskennzeichen verzichten. Dies führt zu Problemen im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) an vielen Kassen im Einzelhandel.
Das sogenannte „MM-Modul“ wurde seit 1979 auf jeder EC-Karte zum Schutz vor Missbrauch durch Kartenkopien aufgebracht, denn Geldautomaten erkennen daran die Echtheit der Karte. Betroffen sind Händler, die ELV offline („unterschriftenbasiertes Kartenzahlungsverfahren“) mit den weit verbreiteten Terminals der Hersteller Verifone und CCV einsetzen.
An der Problembehebung wird intensiv gearbeitet, versprechen Handel, Sparkassen und Terminalhersteller.
Die gemeinsame Stellungnahme der zehn Wirtschaftsverbände zum SEPA-Begleitgesetz
Gemeinsame Presserklärung des Handelsverbands Deutschland und der DSGV
Bildquelle: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV)