Der von Mitgliedern der BME-Arbeitsgruppe „IT-Outsourcing“ ausgearbeitete neue Mustervertrag soll insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Einstieg in die Welt der cloud-basierten Softwaredienste erleichtern. Teilweise weicht dieses Vertragsmuster vom gesetzlichen Leitbild ab, wenn es etwa zu Gunsten des Anbieters eine Haftungsbegrenzung, im Gegenzug verbindliche (vertragsstrafenbewehrte) Service Levels vorsieht.
Daher sollten Anwenderunternehmen stets analysieren, ob dieses Muster die Rahmenbedingungen der konkreten Leistungsbeziehung genau wiedergibt. Gegebenenfalls müssen Vertragsklauseln angepasst oder individuell ausgehandelt werden. Gleiches gilt beispielsweise für die vorgeschlagenen Service Levels – wesentlich ist, dass diese messbar sind.
Mit „Software as a Service” sind auf Cloud-Infrastrukturen ausgeführte Anwendungen gemeint, auf die üblicherweise über eine Internetverbindung von verschiedenen Endgeräten remote zugegriffen wird, ohne dass Software installiert und eine eigene Server-Infrastruktur betrieben werden müsste. Für den Zugriff bedarf es lediglich der Installation einer Client-Software – zumeist ist schon ein Internet-Browser dafür ausreichend.
Der Mustervertrag ist unter www.bme.de/recht online abrufbar.