Andreas Weiss, EuroCloud

Interview mit Andreas Weiss, Direktor EuroCloud Deutschland_Eco

Andreas Weiss, EuroCloud

IT-DIRECTOR: Auf welche Service Level Agreements sollte ein IT-Verantwortlicher beim Abschluss eines Cloud-Vertrags – etwa hinsichtlich der Dienstgüte, Verfügbarkeit und Datensicherheit – auf jeden Fall bestehen?
A. Weiss:
Generell sollten alle Güteparameter schriftlich festgelegt und deren Messung dokumentiert sein. Wie hoch die Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Performance sind, hängt von der Art der Anwendung und der möglichen Einschränkung des Anwenders bei verminderter Leistung ab. Im Bereich Datensicherheit muss die ganze Bandbreite an Sicherheits- und Präventivmaßnahmen nachweislich umgesetzt werden, da in den meisten Fällen auch personenbezogene Daten verarbeitet werden und somit die Anforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz erfüllt werden müssen.

IT-DIRECTOR: Worin liegen die Unterschiede bei der Ausgestaltung von SLAs für Private Clouds und für Public Clouds?
A. Weiss:
Wie ist es um den Support für Public-Cloud-Lösungen bestellt? Kratzt dieser nur an der Oberfläche oder kann Nutzern auch individuell geholfen werden?
Das hängt sehr vom Anbieter ab und auch vom gemieteten Servicepaket ab. Aufgrund der Standardisierung der Softwarelösungen und der kontinuierlichen Update-Möglichkeit sind wesentlich weniger individuelle Softwareprobleme zu erwarten. Zudem sollte ein ordentliches SaaS Angebot ausführliche Benutzeranleitungen, Tutorials und interaktives Schulungsmaterial online zur Verfügung stellen. Ansonsten gibt es aber keinen Unterschied zu anderen IT Support Services. Manche sind gut und manche bringen einen gar nicht weiter.

IT-DIRECTOR: Für Anwenderunternehmen sind allgemein verbindliche Cloud-Standards wünschenswert. Welche Bemühungen gibt es an dieser Stelle seitens Verbänden und Herstellern? Und wie weit sind diese Bemühungen bereits gediehen?
A. Weiss:
Standards lassen sich immer dann durchsetzen, wenn alle ein gleichen Verständnis für die Anforderungen haben. Da sich Cloud Computing im Moment sehr schnell und auch in verschiedene Richtungen entwickelt, wird das Thema leider zu sehr aus den Augen verloren. In manchen Bereichen haben sich gerade über die Open Source Initiativen schon einige Standardisierungsvorschläge durchgesetzt aber als erster Schritt wird man auf das Thema Interoperabilität hinarbeiten, wobei schon akzeptierte Basisstandards berücksichtig werden.

IT-DIRECTOR: Externe Cloud-Anwendungen müssen auch mit internen, nicht-cloud-fähigen Applikationen interoperabel sein. Inwieweit verlieren Cloud-Lösungen ihren Reiz, wenn hierfür erst teure Schnittstellen aufwendig programmiert werden müssen?
A. Weiss:
Hier bildet sich zur Zeit ein großer Markt für Lösungen, die Adapter in der Cloud für die gängigsten Cloud Produkte anbieten. Die Verknüpfung eines On-Premise-ERP-Systems mit einem Cloud-CRM ist heute kein besonderer Aufwand.
Es wird sich wohl auch ein Cloud-Application-Integration-Lösungsangebot, vergleichbar zum EAI entwickeln.

IT-DIRECTOR: Apropos Interoperabilität: Wie aufwendig ist nach einer Vertragskündigung die Migration von einem Public-Cloud-Anbieter zu einem anderen? Ist eine solche Migration überhaupt möglich, oder scheitert es an fehlender Interoperabilität?
A. Weiss:
Bevor man einen Cloud Service in Anspruch nimmt sollten eindeutig die Exit Verfahren verbindlich geklärt werden. Hierzu gehört gerade bei SaaS-Angeboten die vollständige Dokumentation der Exportdaten unter Einhaltung der Datenintegrität. Es verbleibt bei einem Wechsel natürlich ein Migrationsaufwand in eine neue Umgebung, der im Vorfeld nicht genau beziffert werden kann, sich aber mit den heutigen Toolsets und Technologien im Rahmen halten wird.

IT-DIRECTOR: Das Internet vergisst nichts – wie können IT-Verantwortliche dennoch sichergehen, dass ihre beim alten Cloud-Anbieter verbliebenen Unternehmensdaten sicher und gesetzeskonform gelöscht werden?
A. Weiss:
In erster Linie bedarf es einer klaren vertraglichen Regelung und auch einer Dokumentation der Archivierungs- und Löschverfahren. 
Generell sind alle vorgenannten Fragen Bestandteil des EuroCloud-Star-Audit-Zertifizierungsverfahrens, bei dem entsprechend der Fachanforderung geschulte Auditoren die Anbieterangaben verifizieren.

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