IT-Verantwortliche kennen den Sachverhalt zur Genüge: Bei anstehenden Infrastruktur- oder Softwareprojekten geht es immer auch darum, bereits vorhandene (Alt-)Lösungen möglichst mit wenig Aufwand und geringen Kosten an das neue Umfeld anzubinden und bestenfalls nahtlos zu integrieren. Ein Vorgehen, dass sich insbesondere beim Umstieg in die Cloud als recht kompliziert herausstellen kann. Denn so einfach, wie mancher Anbieter verspricht, ist der Cloud-Umstieg nicht. Ein Manko stellen z. B. die aktuell noch fehlenden Standards dar, wie Peter Ackermann, Manager Hosting bei der Thomas-Krenn.AG, bestätigt: „Allgemeingültige Standards gibt es im Cloud Computing derzeit nicht. Jeder Hersteller besitzt seine eigenen Standards und jeder Anbieter implementiert seine Umgebung ebenfalls nach eigenem Belieben.“
Doch wer sollte die Standardisierung in die Hand nehmen? Zählt dies gar zu den Aufgaben staatlicher Institutionen wie der Bundesregierung oder Europäischen Union? Hier herrschen geteilte Meinungen vor. So wünscht sich Rudolf Kergaßner, Managing Director von IPsoft Deutschland, eher eine Zurückhaltung staatlicher Gremien: „Aus unserer Sicht sollte eine Standardisierung durch den freien Markt sowie den Wettbewerb und nicht durch Kommissionen oder Regierungen geregelt werden.“ Ähnlich argumentiert Peter Ganten, Geschäftsführer der Univention GmbH. Er betont, dass „die Politik vorsichtig agieren muss und eher moderieren sollte“. Denn Standards müssten von Industrie und Anwendern entwickelt und vorangetrieben werden. Ein von der Politik etablierter Standard, der sich nicht an praktischen Erfordernissen orientiert, nütze keinem etwas. Viel wichtiger ist es laut Ganten, dass staatliche Institutionen existierende Standards etwa in Ausschreibungen forcieren und darauf achten, dass es sich dabei um wirklich offene Lösungen handelt, die nicht von einem einzigen Hersteller kontrolliert werden können. „Andernfalls wird Innovation behindert und es besteht die Gefahr der Monopolbildung, was für die europäische Industrie direkt zu Wettbewerbsnachteilen führen kann“, so Ganten.
Doch nicht jeder teilt diese Ansichten. Weitere Stimmen fordern insbesondere für sensible Themen wie Datenschutz und Sicherheit eine starke staatliche Hand. „Für mich persönlich spielen Regierungen bei der Etablierung von länderübergreifenden Datenschutzstandards eine Rolle“, erklärt Mike Ormerod, Senior Architect SaaS & Cloud bei Progress Software. Gemäß Ormerod gibt es innerhalb der EU bereits Befürchtungen, dass sich nicht aufeinander abgestimmte Regeln einzelner Mitgliedsstaaten als ernsthaftes Hindernis für die weitere Verbreitung von Cloud Computing erweisen könnten. „Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der EU Schaden leiden. Wir brauchen allgemein akzeptierte Regeln für den Datenschutz und die Speicherung von Daten in der Cloud, deren Umsetzung nur auf Ebene von Regierungen und der EU erfolgen kann. Dabei entsteht vielfach der Eindruck, dass es hier um die nur schwer zu lösende Aufgabe der Quadratur des Kreises geht“, so Ormerod.
Während sich die bundesdeutschen und europäischen Institutionen (noch) zurückhalten, gibt es weltweit verschiedene Instanzen, die sich um eine Standardisierung für das Cloud Computing bemühen. So verweist Uwe Becker, Head of Global Services Germany bei dem IT-Dienstleister Orange Business Services, auf die Cloud-Definitionen des National Institute of Standards and Technology. Das nationale Standardisierungsinstitut der USA hat u. a. die Aufgabe inne, durch die Förderung von Open-Systems-Standards und deren Interoperabilität den IT-Einsatz in der Wirtschaft voranzutreiben. So sprach sich das Institut für die anerkannten Definitionen der drei Servicemodelle „Infrastructure as a Service“, „Platform as a Service“ sowie „Software as a Service“ aus. Zudem grenzte man die Bezugsmodelle in Community, Hybrid, Private sowie Public Cloud ein. Mittlerweile haben sich diese Begriffe am Markt etabliert und für viele IT-Verantwortliche stellen sie kein Buch mit sieben Siegeln mehr dar. Nichtsdestotrotz ist man damit von einer tatsächlichen Standardisierung noch weit entfernt.
Wegweisender als die groben Definitionen des US-Instituts könnten die Ergebnisse der Initiative „Open Stack“ sein. Dahinter verbirgt sich ein von dem Open-Source-Anbieter Rackspace Cloud sowie der Nasa initiiertes Softwareprojekt, dem sich mittlerweile zahlreiche weitere IT-Anbieter angeschlossen haben. Ziel ist die Schaffung einer auf der Programmiersprache Python basierenden freien Architektur für Cloud Computing. „Dabei handelt es sich sicherlich um ein interessantes Projekt, da es zum einen von vielen größeren Unternehmen wie AMD, Canonical, Citrix, Dell, Hewlett-Packard, IBM, Intel, Red Hat oder Suse Linux unterstützt wird. Zum anderen basiert die Entwicklung auf Open Source und ist frei verfügbar“, betont Rudolf Kergaßner.
Mike Ormerod lobt die Bemühungen der Initiative ebenfalls, denn in den USA sei dadurch bei der Implementierung von Private Clouds einiges in Bewegung gekommen. Dennoch habe das Softwareprojekt noch einen langen Weg vor sich. „Meiner Meinung nach gibt es bei Open Stack zwei Aspekte zu beachten: erstens die Innovationsgeschwindigkeit, die hier maßgeblich durch ein Steuerungsgremium mit einer Reihe von Mitgliedern bestimmt wird. Zweitens muss sich Open Stack als Open-Source-Projekt vor einer Fragmentierung hüten, die anderen Open-Source-Projekten nicht gut getan hat“, gibt Ormerod zu bedenken. Generell ergänzen die befragten Branchenkenner, dass die weite Verbreitung von Cloud-Lösungen einzelner Hersteller sogenannte „Quasi-Standards“ nach sich zieht. So bemerkt Rudolf Kergaßner, dass ESX- und vSphere-Produkte von VMware in nahezu jedem Unternehmen zu finden sind, mit dem er Kontakt habe. Damit hätte sich ein IaaS-Layer auf Basis von VMware-Technologie etabliert, der zum „Quasi-Standard“ geworden ist und für viele unterschiedliche Einsatzzwecke genutzt werden kann. Desweiteren verweist Peter Ganten darauf, dass viele Hersteller das ursprünglich von Amazon entwickelte EC2-API zum Zugriff auf IaaS-Infrastrukturen unterstützen.
Die angeführten Quasi-Standards beziehen sich jedoch ausschließlich auf Infrastructure as a Service. In anderen Cloud-Bereichen herrscht hingegen eine deutlich höhere Fragmentierung. „So sieht es bei Software as a Service und Platform as a Service deutlich schlechter aus. Es gibt zwar ein paar anwendungs- oder verfahrensspezifische Standards für den Datenaustausch sowie für Authentifizierung und Autorisierung, aber Standards, die es ermöglichen, grundsätzlich auf dieselbe Weise z. B. auf Groupware- oder CRM-Daten zuzugreifen, gibt es nicht“, erklärt Peter Ganten. Da in Softwaresystemen nicht nur Daten, sondern auch organisationsspezifische Prozesse abgebildet werden, entstünde daher schnell die Gefahr einer hoher Herstellerabhängigkeit.
Generell bewertet Peter Ackermann von der Thomas-Krenn.AG alle Bemühungen zur Schaffung einer einheitlichen und verbindlichen Basis für das Cloud Computing als positiv. Allerdings gehen ihm viele Bestrebungen nicht weit genug. Denn momentan werde noch zu wenig auf die Kunden selbst geachtet bzw. darauf, welche Systeme sie tatsächlich im Einsatz haben. „Schließlich soll der Kunde seine vorhandenen Workloads einfach in die Cloud auslagern können“, beschreibt Ackermann den Wunsch nach einem einfachen Umstieg in die Cloud.
Apropos Umstieg. Eine Migration von herkömmlichen IT-Umgebungen in die Cloud sollte gründlich und mit Bedacht geplant werden. Neben den technologischen Aspekten inklusive der bereits erwähnten offenen Standards und Schnittstellen muss der Vertrag mit einem externen IT-Dienstleister oder Cloud Provider auf Herz und Nieren geprüft werden, damit es am Ende nicht zu einem bösen Erwachen kommt. Hinsichtlich der vertraglichen Regelungen betont Peter Ganten: „Es muss nicht nur klar sein, wem die in der Cloud gespeicherten Daten gehören, sondern auch, wem die dort definierten Prozesse und Logiken gehören und wie diese bei einem Anbieterwechsel migriert werden können.“
Hinsichtlich eines risikoarmen Umstiegs in die Cloud bemerkt Uwe Becker von Orange Business Services: „Migrationsstrategien müssen Themen wie Schnittstellen zu anderen Inhouse-Applikationen oder die Backend-Integration berücksichtigen.“ Bei Letzterem geht es beispielsweise darum, nur ein Active Directory zu besitzen, um in der Cloud kein zweites pflegen zu müssen. Neben den Sicherheitsanforderungen stellen diese Aspekte laut Becker noch die größten Hürden für den Cloud-Umstieg dar. Zudem sollten IT-Verantwortliche ein Augenmerk auf die Lizenzfrage legen. Relevante Fragen seien beispielsweise: Werden weiterhin die bestehenden Enterprise-Lizenzen genutzt oder kommen SPLA-Lizenzen (Services Provider License Agreement) zum Einsatz? Bieten alle Softwareprovider auch cloud-fähige Lizenzen an? „Hier muss man insbesondere die Bereiche Datenbanken und Middleware genau unter die Lupe nehmen“, fordert Rudolf Kergaßner.
Einmal Cloud, immer Cloud? Dies muss nicht sein, weshalb man sich bereits beim Umstieg in die Wolke Gedanken darüber machen sollte, wie einfach der Weg zurück sein kann. Experten raten dazu, bereits bei Vertragsverhandlungen mit Dienstleistern und Providern entsprechende Ausstiegsklauseln bzw. Exit-Strategien zu berücksichtigen. „Die Bedingungen und gegenseitigen Verpflichtungen beim Ausstieg sollten von vorneherein festgelegt werden“, unterstreicht Uwe Becker, und weiter: „Auch Fragen nach der sicheren Löschung aller Daten inklusive Backups sowie der Unterstützung beim Ausstieg durch den Cloud-Anbieter sollten bereits im Vorfeld geklärt werden.“ Geht es um den Ausstieg aus einer Public Cloud, betont Rudolf Kergaßner, dass die Lösungen der „öffentlichen Wolke“ prinzipiell auch als Private Cloud funktionieren. „Von daher kann der Kunde eine Rücknahme in seinen eigenen Betrieb meist auf einfachem Wege realisieren“, so der IPsoft-Deutschland-Chef. Generell komme es natürlich auf eine exakte Planung, Koordination und Umsetzung in den Bereichen „Solution Architecture“ und „Service Design“ an, damit die Daten bei einer Rücknahme entsprechend aus der Cloud exportiert werden können, um sie in die „herkömmlichen Systeme“ zurückführen zu können.
Die Cloud-Hausaufgaben machen
Die IT-Verantwortlichen sollten eine Bewertung der technischen Fähigkeiten des Cloud-Providers vornehmen. Dabei sind in einem Vertrag die genauen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Parteien zu regeln. Wichtige Punkte können sein:
Quelle: Mike Ormerod, Progress Software
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