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IT-Sicherheit im Spannungsfeld der Politik

Wie kann dem all zu sorglosen Umgang von Unternehmen mit ihren Kundendaten Einhalt geboten werden, und wie weit reichen die Befugnisse staatlicher Stellen, wenn es im Rahmen von Ermittlungen um den Zugriff auf persönliche oder firmeneigene Datenbestände geht? Weltweit unterschiedliche Gesetzeslagen und Regelungen vermitteln bislang ein verwirrendes Bild.

Expertenrunde - © Siegfried Dannehl

Datenschutzexperten im Dialog (v.l.n.r.): Dr. Paolo Balboni, European Privacy Association, Andy Müller-Maguhn, Chaos Computer Clubs, Bernd Seidel, Journalist, Bernd Carstensen, Bundes deutscher Kriminalbeamter, sowie Professor Dr. Dirk Heckmann, Universität Passau.

Wie sollen sich Privatanwender aber auch Unternehmen, Telekommunikationsanbieter oder Cloud-Serviceprovider verhalten, um eigene oder ihnen anvertraute Kundendaten vor unberechtigten Eingriffen zu bewahren? Die überwiegende Zahl der Web-Anwender ist nach Ansicht von Professor Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheits- und Internetrecht der Universität Passau, beim Schutz ihrer Daten schlichtweg überfordert. "Wer nicht versteht, muss vertrauen", konstatiert Heckmann. Dieses Vertrauen ist nach seinen Worten in letzter Zeit sowohl durch gravierende Lecks in Unternehmensnetzen, als auch durch zweifelhafte Datenzugriffe staatlicher Stellen stark strapaziert worden. Nötig sei ein besseres Verständnis der im Web ablaufenden Prozesse, und dafür müssen sich alle Beteiligten der Anstrengung des Lernens unterziehen. Dennoch kämen IT-Laien, laut Heckmann, nicht ohne vertrauenswürdige Instanzen aus – wer auch immer letzten Endes diese Aufgabe übernehmen.

Nach Ansicht von Andy Müller-Maguhn, Mitglied im Vorstand des Chaos Computer Clubs, kann Vertrauen allerdings nicht nur dadurch entstehen, dass eine vertrauenswürdige Instanz eingeschaltet ist, sondern vielmehr durch den Aufbau transparenter Prozesse, was sowohl für Unternehmen als auch für den Staat gelte. "Der Bürger muss Einblicke bekommen, was mit seinen Daten geschieht. Nur auf dieser Basis kann von informationeller Selbstbestimmung geredet werden, und der Staat hat hier eine Vorbildfunktion einzunehmen", fordert Müller-Maguhn. Auf die Kräfte des Marktes, zumindest was den Schutz von Kundendaten durch Unternehmen betrifft, vertraut Dr. Paolo Balboni, geschäftsführender Direktor der European Privacy Association. Seiner Meinung nach wird die Sicherung der Privatsphäre auf Dauer zu einem Wettbewerbsfaktor werden. "Wenn die Konsumenten entsprechend sensibilisiert sind, werden diejenigen Unternehmen im Vorteil sein, die Privacy auch in ihrem Geschäftsmodell berücksichtigten", glaubt Balboni. Unternehmen gesetzlich dazu zu verpflichten, einen umfassenden Datenschutz zu gewährleisten, steht Professor Heckmann skeptisch gegenüber. Man könne zwar die Produkthaftung entsprechend definieren, die Problematik würde sich dann jedoch auf andere Ebenen verschieben, beispielsweise auf die Nachweisbarkeit von Fehlern. Der Ruf nach zusätzlichen Regulationsmechanismen geht seiner Meinung nach am Kernproblem vorbei. Wichtig sei vielmehr, dass die Akteure in den komplexen Umgebungen mit ausreichendem Fachwissen ausgestattet sind. Darüber hinaus könne man mit flankierenden Maßnahmen "Stellschrauben" verändern und beispielsweise in sozialen Netzwerken Standardeinstellungen vorgeben, welche die Privatsphäre besser berücksichtigen.

In der EU bereits 27 unterschiedliche Datenschutzvorschriften

Eine internationale Dimension erhält die Datenschutzthematik durch den steigenden Einsatz von länderübergreifenden Cloud-Computing-Modellen. Die Problematik besteht nach Ansicht von Dr. Balboni darin, dass es bereits in den 27 EU-Ländern 27 unterschiedliche Vorschriften bezüglich des Datenschutzes gebe. "Eine Harmonisierung und ein Cloud Framework auf europäischer Basis sind dringend notwendig. Damit können auch Rahmenbedingungen für die Durchführung von verlässlichen Audits geschaffen werden", empfiehlt Balboni. In der Tatsache, dass Cloud-Computing-Anbieter üblicherweise den Gesetzen ihrer Heimatländer unterliegen, sieht auch Müller-Maguhn ein hohes Konfliktpotential. Er rechnet daher in Zukunft mit strittigen Fällen aufgrund der in den USA und Europa unterschiedlichen Vorstellungen über die Handhabung von persönlichen Daten. Die in letzter Zeit in die Kritik geratene Rolle der Sicherheitsbehörden, verteidigt Bernd Carstensen, stellvertretender Bundesvorsitzender und Pressesprecher des Bundes deutscher Kriminalbeamter. Online-Durchsuchungen würden ausschließlich in konkreten Verdachtsfällen zum Aufspüren von Beweismaterial durchgeführt, und deren Ergebnisse können in Gerichtsverhandlungen ohnehin nur verwendet werden, wenn die Erhebung in Übereinstimmung mit geltendem Recht erfolgt sei. Carstensen räumte in diesem Zusammenhang ein, dass es ein Fehler gewesen sei, überhaupt auf die umstrittene Software der Firma Digitask zurückzugreifen, die unzulässige Maßnahmen wie das Anfertigen von Screenshots und das Steuern einer Webcam ermöglicht hatte. Hier müsse ein Umdenken erfolgen, das aber bereits eingeleitet sei, indem einige staatliche Stellen dazu übergingen, derart kritische Software in eigener Regie zu entwickeln.

Trotz aller aktuellen Risiken und Defizite, mit denen IT-Anwender im World Wide Web konfrontiert sind, warnt Professor Heckmann davor, das Internet pauschal zu verteufeln. "Das Internet ist gut und bietet auf unterschiedlichen Feldern eine Fülle von Chancen und Möglichkeiten", so Heckmann. Wichtig sei es, seinen Worten nach, dass alle Beteiligten "gestaltend" tätig werden. Als Beispiel nannte Heckmann das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierte Technologieprogramm "Trusted Cloud", das die Entwicklung und Erprobung innovativer, sicherer und rechtskonformer Cloud-Computing-Lösungen zum Ziel hat.

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Bildquelle: © Siegfried Dannehl

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