Wie das Outsourcing basiert auch das Cloud Computing zunächst auf verschiedenen Ebenen: Infrastruktur, Plattform, Software und Geschäftsprozesse. Auf der Ebene „Infrastruktur“ stellt der Service-Provider das Netzwerk, die Rechner inklusive Betrieb und die Datenspeicherung bereit. Sämtliche Ressourcen von der Betriebssystemebene an verwaltet der Nutzer selbst. In der Ebene „Plattform“ lädt der Kunde seine Anwendungen und Daten in die Cloud und ist von der Gestaltung der Infrastruktur und der Systemadministration befreit. Auf der Ebene „Software“ stellt der Cloud-Anbieter eine Anwendung zur Nutzung zur Verfügung. Bei der höchsten und gleichzeitig kritischsten Ebene „Geschäftsprozesse“ bildet der Anbieter die Geschäftsprozesse des Kunden in der Wolke ab. Im Unterschied zum Outsourcing werden die Ressourcen zusammen mit anderen Kunden genutzt. Ein exklusives Nutzungsrecht ist im Cloud-Grundgedanken nicht verankert.
Zudem handelt es sich um standardisierte Leistungen mit wenig Raum für die individuelle Gestaltung. „Es verhält sich ähnlich wie beim Autokauf“, erklärt Thomas Gebhardt, Vorstandsvorsitzender der Gebhardt Sourcing Solutions AG. „Man entscheidet sich entsprechend seinem Bedarf für ein bestimmtes Modell und hat eventuell noch die eine oder andere Option zur Auswahl. Wirklich verhandelbar ist aber allenfalls der Preis.“
Diese standardisierten Angebote können schnell genutzt werden und versprechen mehr als reine Kostenvorteile: IT-Ressourcen wie Hardware und Software sind nicht nötig, die eigene IT kann sich auf das strategische Kerngeschäft konzentrieren. Der Vorteil „Time to market“ beschreibt, dass der Nutzer sofort loslegen kann und nicht erst die erforderliche IT-Landschaft eruieren und implementieren muss. Außerdem lassen sich die IT-Kapazitäten dem jeweiligen Bedarf variabel und skalierbar anpassen – beispielsweise bei unterschiedlich starker Nachfrage in der Logistik.
Wer bei Cloud-Angeboten Äpfel mit Äpfeln vergleichen möchte, muss neben den angebotenen Leistungen und den damit einhergehenden SLAs (Service Level Agreements) auch Aspekte wie Zuverlässigkeit, Sicherheit oder Recht und Vorschriften berücksichtigen.
Für den Zugang und Datenzugriff in der Cloud werden dieselben Technologien wie beim Outsourcing verwendet – beispielsweise VPNs (Virtual Private Networks) oder Mechanismen zur Verschlüsselung. Ein wesentlicher Unterschied ist, wo der Anbieter die Daten verarbeitet und speichert. Es ist schwer vorstellbar, dass ein deutsches Unternehmen seine Entwicklungsdaten bevorzugt in Fernost gespeichert haben möchte. Und auch wenn die Daten in Deutschland liegen, muss geklärt werden, ob der Betrieb durch Mitarbeiter in Deutschland erfolgt – und nicht irgendwo sonst auf der Welt. Dem „Patriot Act“ zufolge sind beispielsweise in den USA ansässige Cloud-Anbieter zur Weitergabe von Daten, die auf ihren Servern liegen, an die amerikanischen Behörden verpflichtet. Selbst dann, wenn sich die Server und Daten außerhalb der USA befinden. Ein wichtiger Umstand, da über 90 Prozent der Infrastruktur in der Cloud von US-Unternehmen wie Google, Amazon oder Microsoft angeboten werden.
Neben der Sicherheit und dem Datenzugriff gilt es, rechtliche Aspekte zu beachten. So dürfen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Daten nur eingeschränkt in die USA gelangen. Speichern oder verarbeiten deutsche Unternehmen personenbezogene Daten Dritter in der Cloud, so müssen sie sich vorab und auch im Verlauf regelmäßig bei ihrem Anbieter von der Einhaltung der Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz überzeugen.
Nicht zuletzt muss geklärt werden, ob es sich bei der bezogenen Leistung um eine Mietsache, eine Dienstleistung oder um einen Werkvertrag handelt. Denn für einen Web-Shop-Kunden ist es essentiell, ob der Hosting-Dienstleister die Speicherung der Web-Seite schuldet oder die dauerhafte Verfügbarkeit der Inhalte. Und für einen Disponenten ist es ein großer Unterschied, ob der Zugriff auf die Logistiksoftware nur gewährleistet ist oder ob er in der für ihn maßgeblichen Zeit dauerhaft damit disponieren kann.
Von Cloud-Ausfällen wird berichtet, wie hoch die Dunkelziffer wirklich ist, lässt sich allerdings nur schwer sagen. Wer gibt schon gerne freiwillig bekannt, dass seine Daten in der Cloud abhanden gekommen sind? Gefährlich ist, wenn sich der Nutzer in Sicherheit wiegt und gar nicht bemerkt, dass seine Daten regelmäßig beäugt und kopiert werden.
Ein Benchmarking bedeutet nicht nur den Vergleich von Leistungen und Preisen, sondern auch die Prüfung rechtlicher und sicherheitsrelevanter Aspekte sowie der Zuverlässigkeit eines Anbieters. Da es sich um standardisierte Leistungen unterschiedlicher Anbieter handelt, sind die Angebote nicht direkt miteinander vergleichbar. Wie so oft liegen viele Details im „Kleingedruckten“ verborgen.
Erfahrungen anderer Anwender bezüglich Zuverlässigkeit eines Anbieters sind eine wichtige Informationsquelle. So klingen 32 Cent pro Gigabyte an Daten für eine Storage-Backup-Recovery-Lösung zunächst einmal gut. Sie sagen jedoch wenig aus, wenn der Nutzer die Widerherstellungszeiten nicht kennt und nicht weiß, aus welcher Lokation heraus der Betrieb erfolgt. Interessenten sollten also versuchen, die Leistungen auf ein sich ähnelndes Niveau zu normieren. Preise lassen sich so vergleichen und sinnvoll verhandeln. Wer diese Aufgabe auf seinem Weg in die Cloud nicht selbst meistern kann oder will, holt sich am besten die fachliche Unterstützung und das Know-how eines spezialisierten Sourcing-Beraters.
Wie sollte der Weg in die Cloud aussehen?
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