RZ-Kühlung: Interview mit Roger Bellof, Stulz

Seitenkühlgeräte im Rechenzentrum

Interview mit Roger Bellof, Vertriebsleiter der Stulz GmbH Deutschland, darüber, dass Seitenkühlgeräte im Rechenzentrum inzwischen als gleichwertige Alternative zur klassischen Doppelboden-Umluftklimatisierung gelten. Unter Fachleuten löst der Verzicht auf den Druckboden jedoch mitunter hitzige Diskussionen aus.

Roger Bellof, Stulz

Roger Bellof, Stulz

IT-DIRECTOR: Herr Bellof, ist das klassische Konzept des Doppelbodensystems inzwischen tatsächlich überholt?
R. Bellof:
Keineswegs, in den meisten Fällen sind RZ-Betreiber heute mit einer Doppelbodenklimatisierung bestens für die Zukunft aufgestellt. Ausschlaggebend für die Wahl der passenden Klimatisierung sollte vor allem die Nutzungsperspektive des Rechenzentrums sein. Im Gegensatz zur Seitenkühltechnik bietet ein erhöhter Doppelboden grundsätzlich mehr Raum für nachträgliche Änderungen und Erweiterungen, etwa der Verkabelungsinfrastruktur oder des kritischen Strompfades. Ein äußerst wichtiger Aspekt, denn nur die wenigsten Rechenzentren wachsen in dem Maße organisch, wie es eine Ursprungsplanung vielleicht einmal vorgesehen hat.

IT-DIRECTOR: In manchen Unternehmen sprechen oftmals bauliche Gründe gegen den Einzug eines Doppelbodens, da Serverräume oder kleinere Firmenrechenzentren direkt in die vorhandene Gebäudestruktur integriert werden. Welche Form der Klimatisierung wäre hier ratsam?
R. Bellof:
Sollten die Deckenhöhen keinen Druckboden zulassen, dann stellt die Seitenkühltechnik eine hervorragende Alternative, beispielsweise zu herkömmlichen Splitgeräten, dar. Diese sind nämlich für  die Klimatisierung von IT-Räumen kaum geeignet, weil sie einen Großteil ihrer Kälteleistung ausschließlich über Entfeuchtung erzeugen – was innerhalb von Technikräumen einer wahren Energievernichtung gleichkommt, da hier im Allgemeinen keine überschüssige Luftfeuchte vorhanden ist. Deshalb werden ja bei Reihenkühlern ausschließlich Komponenten aus der Präzisionsklimatisierung eingesetzt, die dank ihrer hohen sensiblen Kälteleistung weitestgehend unabhängig von der relativen Luftfeuchte arbeiten können.

IT-DIRECOR: Ein niedriger Klimastromverbrauch ist heute einer der entscheidenden Faktoren für den kosteneffizienten Betrieb eines Rechenzentrums. Welche der beiden Techniken eignet sich besonders gut zum Energiesparen?
R. Bellof:
Basierend auf unseren Erfahrungen und zahlreichen Studien nehmen sich beide Technologien bezüglich des Wirkungsgrades nicht viel. Grundsätzlich kann man heute mit einem druckgeregelten Doppelboden genauso gute Effizienzwerte erreichen wie mit einer Seitenkühllösung. Viel entscheidender für den Stromverbrauch der Klimatisierung sind teillastfähige Lüfter und Kompressoren, auch der Einsatz einer Freikühllösung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht heute Pflicht. Freikühlmodule sind weitestgehend unabhängig von der Ausgestaltung der Umluftklimatisierung im Serverraum, angesichts der hohen Energiepreise, für einen wettbewerbsfähigen RZ-Betrieb aber unerlässlich.

Fakt ist jedoch: Wer sich gegen einen Doppelboden ausspricht, der verzichtet auch auf die Trennung von Grob- und Feintechnik und damit auf einen der wichtigsten Grundsätze der RZ-Betriebssicherheit überhaupt.   

IT-DIRECTOR: Neben steigenden Energiekosten kommen auf deutsche RZ-Betreiber in nächster Zeit weitere Herausforderungen zu. Stichwort hierbei: Energieeinsparverordnung. Welche Bedeutung hat das Gesetz für Rechenzentrumsbetreiber und welche Punkte müssen im Speziellen beachtet werden?
R Bellof:
Eine der größten Herausforderungen die mit der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, einhergeht, ist die verpflichtende Überprüfung von Klimatisierungsanlagen durch eine fachkundige Stelle. Ab einer Leistungsaufnahme von über 12 kW müssen die Systeme hinsichtlich ihrer Energieeffizienz kontrolliert werden, vielen RZ-Betreibern ist diese Verpflichtung jedoch gar nicht bekannt. Brisant ist dies vor allem deshalb, da die ersten Übergangsfristen bereits verstrichen sind und empfindliche Bußgelder drohen.

IT-DIRECTOR: Neben der Energieeinsparverordnung müssen sich RZ-Betreiber auch auf Änderungen im Kältemittelrecht einstellen. Welche wichtigen Kernpunkte gilt es hierbei zu berücksichtigen?
R. Bellof:
Grundlegende Änderungen im Kältemittelrecht fallen auf EU-Ebene und betreffen Rechenzentrumsbetreiber in mehreren Bereichen. Zum einen wird es zunehmende Verbote von Kältemitteln mit hohem Global Warming Potential, kurz GWP, geben. So dürfen beispielsweise Produkte, die einen GWP über 2500 aufweisen, ab dem 01.01.2016 nicht mehr in den Verkehr gebracht und ab Januar 2020 grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zum anderen ist mit einer Beschränkung der Verkaufsmengen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen zu rechnen. Erklärtes Ziel der EU ist eine Einschränkung dieser Stoffe um 79 Prozent bis 2030. Da sich Verbote und Verfahrensweisen künftig nicht mehr nur nach der Füllmenge der jeweiligen Anlage richten, sondern auch das CO²-Äquivalent mit einbeziehen ist hier besondere Vorsicht geboten. In Kälteanlagen etwa, deren Füllmenge vierzig Tonnen CO² oder mehr entspricht, ist die Verwendung von Kältemitteln, die fluorierte Treibhausgase enthalten, ab dem 01. Januar 2017 komplett untersagt.

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