Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) offiziell in Kraft.
Kurz nach der Vorstellung der neuen Regularien der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung entbrannte in der Geschäftswelt eine große Diskussion, die von den wahrgenommenen negativen Auswirkungen der Verordnung geprägt war. Hohe Kosten durch die Implementierung neuer Prozesse und drohende Bußgelder bei Datenverlust standen dabei im Vordergrund. Die positiven Aspekte wie die zunehmende Bedeutung der Privatsphäre von Einzelpersonen und der Schutz der Daten rückten erst im Verlauf der Diskussion in den Fokus. Letztlich können in Unternehmen alle beteiligten Parteien durch die größere Bedeutung einer verbesserten Datenorganisation bzw. einer „Datenhygiene“ gewinnen.
Die Einführung und Einhaltung des neuen Datenschutzregelwerks erfordert eine tiefgehende Abstimmung zwischen den beteiligten Abteilungen, die sich um die Planung und Ausführung der notwendigen Prozesse und Technologien kümmern. In einigen Fällen stellt bereits die Definition der konkreten Anforderungen eine erste Hürde dar. So besagt beispielsweise Artikel 25 „Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“, dass bei der Planung einzelner Schritte für eine Umsetzung der Stand der Technik der Datenverarbeitung berücksichtigt werden muss. Der Begriff „Stand der Technik“ wird in der Grundverordnung allerdings nicht weiter definiert. Solche vage gehaltenen Begriffe werfen viele Fragen auf.
Der generelle Umgang mit personenbezogenen Daten stellt die nächste Herausforderung dar. Heute sammeln Unternehmen mehr Kundendaten als jemals zuvor, da diese auch einfacher zu erhalten sind. Daten werden in so großen Mengen erhoben, dass leicht der Überblick über deren Vorhaltung und die Speicherung verloren gehen kann. Nicht umsonst verschärft die DSGVO die Sicherheitsregularien angesichts eines solch sorglosen Umgangs, um die Rechte der Kunden zu stärken. Unternehmen sind demnach verpflichtet, nicht nur die gesammelten personenbezogenen Daten sicher unter Verschluss zu halten. Sie müssen auch Informationen vorhalten, woher die Daten stammen, weshalb sie erhoben wurden und wo sie gespeichert liegen.
Berücksichtigt man nur die aktuelle Sammelpraxis und die Speichersituation, werden Organisationen signifikant mehr investieren müssen, um den neuen Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden. Bußgelder für Datenschutzverletzungen, die bis zu vier Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes oder 20 Millionen Euro ausmachen können, haben es in sich. Die logische Konsequenz daraus: Der Schutz personenbezogener Daten ist nicht länger die alleinige Aufgabe der IT-Verantwortlichen. Weitreichende Entscheidungen für zukünftige Prozesse gehören auf der Vorstandsebene gefällt.
Denn um der, in der DSGVO festgelegten Meldungspflicht von Datenschutzverstößen innerhalb von 72 Stunden nachkommen zu können, müssen Unternehmen ihre Datenflüsse besser verstehen und sich einen Überblick über die aktuelle Bedrohungslage verschaffen. Dazu sind strukturierte Notfallpläne erforderlich, um Angriffe abzuwehren, Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zu machen und Informationslecks gegebenenfalls schnell zu erkennen, um Datenverluste aufzuspüren. Auch wenn solche Pläne komplex und kompliziert in der Umsetzung sind, müssen sie bis Mai 2018 in die Tat umgesetzt sein.
Die Modernisierung der Gesetzeslage war längst überfällig, um die Balance zwischen Privatsphäre und Datenschutz herzustellen. Laut der Europäischen Kommission wird die DSGVO der Bevölkerung mehr Kontrolle darüber geben, wie persönliche Daten definiert werden. Einzelpersonen haben das Recht, zu wissen, wofür und von wem ihre Daten genutzt werden sowie zu erfahren, wenn es zu einem Datenschutzverstoß gekommen sein sollte. Anstatt diese Entwicklungen anzufechten, tun Unternehmen gut daran, die Implementierung geeigneter Strategien und Tools auf den Weg zu bringen, um die Grundlage für besseren Datenschutz und -pflege zu schaffen und gleichzeitig die Sicherheit ihrer IT-Infrastruktur zu erhöhen.
Um die Möglichkeiten einer besseren Pflege der Datenbestände voll auszuschöpfen, müssen Organisationen den Schutz digitaler Daten und deren Verwaltung aktiv angehen. Dazu gehört die Implementierung von Technologien, um digitale Ressourcen zu kontrollieren und zu schützen. Ebenso notwendig ist die Kommunikation zwischen einzelnen Abteilungen, damit alle Beteiligten den nötigen Einblick erhalten, der für eine umfassende Sicherheitsstrategie im Unternehmen erforderlich ist. Dabei gilt es, folgende Punkte zu berücksichtigen:
* Der Autor Mathias Widler ist Area Director & Managing Director EMEA Central bei Zscaler.
Bildquelle: Thinkstock/iStock