Unternehmen müssen sich auf weitreichende Änderungen bei den Reisekostenabrechnungen einstellen: Es wird nur noch zwei statt bisher drei Verpflegungspauschalen geben. Die erste Tätigkeitsstätte löst den Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte ab. Auch bei der Dreimonatsfrist und den beruflich veranlassten Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen Auswärtstätigkeit bleibt kein Stein auf dem anderen. Eine IT-gestützte Lösung sollte dabei den unternehmensinternen Aufwand zur Umsetzung der Neuregelungen so gering wie möglich halten.
Im neuen Release der Produktfamilie deckt die Software außerdem die SEPA-Anforderungen ab. Das neue SEPA-Datenformat basiert auf dem ISO-Standard 20022. Auch sind zusätzliche Features wie die Möglichkeit Bilder, Belege und Dokumente einer Reise im Datensatz zu speichern und der E-Mailversand der Reisekostenabrechnung in einer Fremdsprache integriert. Die neue Software-Oberfläche ist für die aktuellen Browserversionen des Internet Explorers und Firefox sowie für Chrome und Safari optimiert, heißt es.
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