Kommentar von Thorsten Reuter, Microfin

Dunkle Wolken über Nordamerika

Wer Daten in die Cloud auslagert, gibt sie zugleich den US-Behörden preis. Stimmt das wirklich? Können sich Unternehmen vertraglich vor dem Zugriff schützen?

Dunkle Wolken über Nordamerika

Thorsten Reuter, Senior Consultant und Rechts­anwalt bei der Unternehmensberatung Microfin,

Unternehmen in Deutschland wähnen sich sicher, wenn sie einem Cloud-Anbieter sensible Unternehmens- oder gar Kundendaten anvertrauen: Seit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes zum September 2009 gelten strenge sicherheitsrelevante Anforderungen hinsichtlich der Auslagerung von Daten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung. Doch wie sicher ist die Auslagerung wirklich? Was passiert, wenn ein Cloud-Anbieter seinen Hauptsitz zum Beispiel in den USA hat, wo die Rechtslage ganz anders ist?
Cloud-Anbieter mit Hauptsitz in den USA müssen den US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf ihre gespeicherten Kundendaten gewähren. Dies umfasst auch Daten, die in deren europäischen Rechenzentren liegen. Grundlage dafür ist das amerikanische Antiterrorgesetz, der USA Patriot Act.

Auslagerung sensibler Daten

Kann ein solches Unternehmen damit überhaupt noch die Vertraulichkeit der Daten seiner Kunden in Europa gewährleisten? Zumindest dürfte ein möglicher Zugriff von US-Strafverfolgungsbehörden im Widerspruch zu europäischem Datenschutzrecht stehen. Aus rechtlicher Sicht ist die Empfehlung deshalb klar: Bevor sich Anwenderunternehmen für die Nutzung von Cloud Services entscheiden, sollten sie sich gut bei dem zukünftigen Anbieter informieren und für den Fall der Nichteinhaltung entsprechende Sanktionen vertraglich vereinbaren.
Das ist weit mehr als ein akademisches Problem: Es geht um die Auslagerung von sensiblen Daten, oft auch Kundendaten. Sicher – auch interne Systeme bergen die Gefahr von Datenlecks. Dafür entstehen in der Cloud neue Unwägbarkeiten. Bei der Nutzung von Cloud Services weiß man nie, wo genau die Daten gespeichert sind. Letztlich ist jedes Unternehmen als Herrin der Daten für den Schutz und die Sicherheit aber verantwortlich – selbst dann, wenn ein Cloud-Anbieter mit der Vorhaltung der Daten beauftragt wurde.

Konkrete Vereinbarungen

Die klare Empfehlung lautet deshalb, mit dem Cloud-Anbieter die Einhaltung der lokalen Datenschutzanforderungen zu vereinbaren. Unternehmen sind nicht zuletzt durch die Datenschutznovelle zum 1. September 2009 verpflichtet, den Cloud-Anbieter nach einer „sorgfältigen Auswahl“ auszusuchen. Neben der Vereinbarung konkreter Datenverarbeitungsprozesse sowie den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zum Datenschutz sollte außerdem die Trennung der Unternehmensdaten von Daten anderer Kunden des Cloud-Anbieters vereinbart werden. Der Cloud-Anbieter muss sicherstellen, dass kein anderer seiner Kunden auf die Unternehmensdaten zugreifen kann. Eine Verschlüsselung der Daten ist dazu ein probates Mittel. Die Trennung der Daten verspricht darüber hinaus einen höheren Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Auf der Internationalen Cloud-Computing-Konferenz 2010 in Köln wurde der Ansatz einer „nationalen Cloud“ vorgestellt, eine „Cloud made in Germany“. Ein Ausweg, um eine Datenherrschaft und Datenkontrolle dadurch zu gewährleisten, dass das Terrain begrenzt wird, in dem die Datenverarbeitung stattfinden soll? Kaum: Denn hier haben die großen Akteure im Markt bereits ihr Veto eingelegt. Ohne die „Multis“ bleibt dieses Modell aber eine Nischenlösung.

Unterm Strich wird es in der Cloud also schwer möglich sein, Datenschutz nach Art des Bundesdatenschutzgesetzes mit hundertprozentiger Sicherheit zu gewährleisten. Unternehmen werden also mit Kompromissen leben – und ein gesundes Risikobewusstsein entwickeln müssen. Es kommt daher darauf an, auf dieser Basis dedizierte Regelungen mit dem Cloud-Anbieter zu treffen und ein umsetzbares Datenschutzkonzept zu vereinbaren. Keine Luftschlösser bauen, aber sich auch nicht von dunklen Wolken abschrecken lassen.

©2026Alle Rechte bei MEDIENHAUS Verlag GmbH

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ok