Fahrschule.de ist das führende deutsche Serviceportal rund um das Thema „Führerschein“. Betreiber ist die Fahrschule.de Internetdienste GmbH mit Sitz in Stuttgart. Fahrschüler finden auf Fahrschule.de Informationen zu den Kosten einer Fahrausbildung, zur Auswahl der Fahrschule, zur Finanzierung des Führerscheins etc. Daneben bietet das Portal ein Onlinelernsystem, kostenlose Testbögen, Theorie-Apps, eine Lernsoftware, Lehrmaterialien, Lehrfilme, Hintergrundinformationen zur Fahrprüfung, ein Forum und einen Chat. Informationen zu Verkehrsrecht, zum EU-Führerschein, zur Führerschein-Umschreibung und juristische Themen runden das Angebot ab.
Fahrschulen können auf dem Portal kostenpflichtige Einträge platzieren oder Anzeigen schalten. „Ihre Zahlungsmoral ist recht gut“, erklärt Geschäftsführer Volker Kolb. Trotzdem begleichen einige ihre Rechnungen nicht. Dann verschickt Kolb einen Monat nach Ablauf der Zahlungsfrist eine erste Mahnung. Nach zwei Monaten eine weitere. Bleibt eine Reaktion aus, schaltet er die PNO Inkasso AG ein. Dass der Zahlungsdienstleister Heidelpay den Anbieter empfahl, trug ebenso zu Kolbs Entscheidung bei wie das Honorarmodell: Wie üblich stellt der Experte für Forderungsmanagement dem Schuldner die Kosten in Rechnung, verlangt aber anders als viele Wettbewerber keine Mitgliedsbeiträge, Einstellgebühren und Nichterfolgspauschalen für das außergerichtliche Forderungsverfahrens. „Es lohnt sich, kleine Beträge nachzuverfolgen“, so Kolb. „Bei anderen Anbietern wäre das wegen der hohen Gebühren nicht lukrativ.“
Benutzerfreundliches Mandantenportal
Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen setzt PNO auf innovative Softwaretechnologien und kann durch Automatisierung Außenstände kostengünstig einfordern. Über eine Schnittstelle zu verschiedenen Enterprise-Resource-Planning- (ERP) und Fakturierungssystemen können Mandanten ihre Forderungen per Mausklick an das Inkasso-Unternehmen übertragen. Wegen des geringen Auftragsvolumens übergibt Kolb seine Forderungen aber über das Mandantenportal. Dort trägt er die Angaben zum Schuldner sowie zur Forderungshöhe ein und kann auch auf die Aktenübersicht samt Status aller Forderungen zugreifen.
Wenn ein Auftrag beim Inkasso-Unternehmen eingeht, ist keine Zeit zu verlieren. Außenstände müssen per Gesetz nach 30 Tagen beglichen sein. Darum verschickt der Dienstleister spätestens am nächsten Werktag ein Schreiben an den Schuldner. Falls dieser nicht reagiert, erhält er nach 14 Tagen ein zweites Mahnschreiben. Viele Schuldner warten erst einmal ab. Der zweite Brief bringt meist den Erfolg – zumal die Zahlungsaufforderung des Inkasso-Unternehmens anders wirkt als die bloße Mahnung. Parallel zum zweiten Mahnschreiben startet der Dienstleister mit dem Telefoninkasso als letzte außergerichtliche Maßnahme. Durch ein Telefonat mit dem Schuldner lässt sich oft eine einvernehmliche Lösung erzielen. Ratenzahlungen oder Vergleiche führen häufig zum Erfolg.
Gerichtliches Mahnverfahren
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass alle außergerichtlichen Forderungsmaßnahmen erfolglos sind. Dann können Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das Inkasso-Unternehmen führt für Fahrschule.de regelmäßig solche Verfahren durch. Bei Gericht einen Mahnbescheid zu beantragen, ist sinnvoll, wenn der Schuldner nicht reagiert. Denn einige hoffen, dass die Forderung nach drei Jahren verjährt. Um dies zu verhindern, genügt die Beantragung des Mahnbescheids. Legt der Schuldner auf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nach je zwei Wochen keinen Widerspruch ein, ist der Titel rechtskräftig. PNO offeriert auch den Service, den Vollstreckungstitel für die Gültigkeitsdauer von 30 Jahren zu überwachen und dafür zu sorgen, dass Bonitätsprüfungen und ggf. Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen stattfinden, sobald der Schuldner wieder liquide ist.
Seit November 2010 wurden für Fahrschule.de viele Forderungen realisiert. „Die Erfolgsquote liegt bei 60 Prozent“, freut sich Kolb. „Viele Fragen kann ich mit dem Dienstleister im persönlichen Gespräch klären.“ Deshalb kam es nie infrage, die Forderungen an eine Factoring-Agentur zu übergeben. Dann verlöre er nämlich den Kundenkontakt – die Jahresrechnungen an die Fahrschulen dienen ihm zur Kontrolle der Kontaktdaten. Durch die Tätigkeit des Inkasso-Unternehmens kommt es immer wieder vor, dass sich Fahrschulen bei ihm melden, um Missverständnisse aufzuklären oder um ihre neuen Kontaktdaten mitzuteilen. Oft vereinbart Kolb dann eine weitere Zusammenarbeit. „Wenn PNO eine Forderung bei einem Kunden realisiert, bleibt unser Geschäftsverhältnis trotzdem vertrauensvoll“, so Kolb. Gekündigt habe deshalb noch niemand.
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