Der Bundestag hat das Protokollerklärungsgesetz beschlossen. Der Verband Bitkom veröffentlichte hierzu am 25. September eine Presseinformation, in der er sich ausdrücklich gegen diese Neuregelung ausspricht. Denn im Klartext besagt sie, dass Kommunalbetriebe nach dem neuen § 2 b UStG künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Folge? Jene Betriebe genießen einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern, was natürlich die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter einschränken wird.
„Der Staat hat sich mit der neuen Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Kommunalbetrieben einen Bärendienst erwiesen“, äußert sich Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom, zu dem Bundestagsbeschluss. Anstelle eines fairen Wettbewerbs um die beste Lösung zum besten Preis kaufe er zukünftig bei sich selbst ein. Dadurch werde ein Parallelmarkt geschaffen, in dem Qualität mangels Konkurrenz nur eine untergeordnete Rolle spiele.
Von den Folgen der Neuregelung betroffen sind mittelfristig wohl alle Unternehmen der Digitalwirtschaft, die auf Behörden zugeschnittene IT-Services, Software-Lösungen und Rechenzentrumsdienstleistungen erbringen – dazu gehören auch viele Mittelständler. Wenn diese Unternehmen mit ihren spezifischen Lösungen vom Markt gedrängt werden, weil die Dienstleistungen der Kommunalbetriebe bevorzugt werden, könnte sich der Rückstand der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf die Digitalisierung weiter vergrößern. Grundsätzlich sollte man sich fragen, ob es überhaupt die Aufgabe einer Stadt ist, solche IT-Dienstleistungen selbst zu erbringen. Und wenn die Kommunalbetriebe unbedingt Gewinn machen wollen, dann sollten sie zumindest auch Steuern zahlen, oder?
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