Berlin (dpa) - Vom einfachen «Autobahnpickerl» bis hin zu technischen aufwendigen Erfassungsgeräten für Lastkraftwagen: Zur Erfassung einer Straßenmaut sind unterschiedliche Lösungen am Markt. Bei der Pkw-Maut in Deutschland setzt die Bundesregierung eher auf ein schlichtes System.
Prinzipiell kann man zwischen zwei verschiedenen Ansätzen unterscheiden: Bei einem herkömmlichen Vignettensystem erwirbt man für ein Fahrzeug die Straßennutzungsrechte für einen bestimmten Zeitraum. Bei technisch aufwendigeren Systemen wird die Höhe der Maut vor allem nach der auf mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Wegstrecke berechnet. Bei beiden Systemen - Zeitraum oder Strecke - können zusätzliche Berechnungskriterien einfließen, etwa die Anzahl der Achsen des Fahrzeugs oder die Motorbauart und die Schadstoffklasse im jeweiligen Fahrzeug bei der Pkw-Maut.
Die Papier-Vignette, die beispielsweise in Österreich eingesetzt wird, kann ohne großen technischen Aufwand eingeführt werden. Mit ihr können quasi keine Datenschutzprobleme entstehen. Allerdings ist eine Kontrolle nur durch die klassische Verkehrsüberwachung möglich. In Österreich versucht man mit drakonischen Geldstrafen bei Verstößen, die Fahrer zur Verwendung einer gültigen Vignette zu bewegen.
Der Gesetzgeber wollte bewusst die konkrete Nutzung der Fernstraßen zur Grundlage der Straßenbenutzungsgebühr machen. Dazu können die Lkw-Besitzer in ihre Fahrzeuge freiwillig eine sogenannte On-Board-Unit einbauen lassen, mit deren Hilfe die Fahrstrecken per GPS-Signal erfasst und über Mobilfunk an die Abrechnungsstellen übertragen werden. Die gefahrenen Strecken können aber auch manuell über das Web oder Mautstellen-Terminals gebucht werden.
Die Kontrolle erfolgt zum einen über Mautbrücken, bei denen das Kennzeichen erfasst wird. Wenn alles in Ordnung ist, wird noch auf der Mautbrücke das Foto wieder gelöscht. Bestehen Zweifel, wird das Foto zu einer Auswertung an eine Kontrollstelle übermittelt. Darüber hinaus sind Kontrollfahrzeuge des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unterwegs, die über Funk von den On-Board-Units der Lkw oder eine Kennzeichenkontrolle den Maut-Status innerhalb von wenigen Sekunden abfragen können.
Bei der Pkw-Maut wird keine Rolle spielen, welche Strecke zurückgelegt wird. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Maut bei den inländischen Kfz-Besitzern eintreiben. Die Höhe der Maut hängt von der Motorbauart (Otto-Motor oder Diesel) und der Schadstoffklasse im jeweiligen Fahrzeug ab. Für Fahrzeuge aus dem Ausland ist die Mautpflicht auf die Autobahnen beschränkt. Für die Ausländer wird nicht nur die Jahresvignette angeboten, sondern auch Vignetten für 10 Tage oder zwei Monate.
Nein, die Bundesregierung setzt auf eine virtuelle Vignette. Das Kennzeichen soll erfasst und ausgewertet werden, ein zusätzlicher Aufkleber oder eine Funksender sollen nicht nötig sein. Kontrolliert wird die Maut durch das BAG, das schon heute die Lkw-Maut überwacht.
Ja, mit einem elektronischen System könnte man beispielsweise die Kosten für die Nutzungsrechte für bestimmte Strecken zu verschiedenen Zeiten verändern. Damit wäre es beispielsweise möglich, bei Smog-Lagen oder zu Stoßzeiten das Fahren teurer zu machen. Das ist allerdings mit einer simplen Jahresvignette, die deutsche Autofahrer erhalten sollen, nicht machbar.
dpa/rs
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