Verbraucherschützer warnen

Das sind die dreistesten Datensammler

Puppen mit Internetanbindung erregen aktuell die Gemüter. Doch sie sind nicht die einzigen skrupellosen Datensammler. Das sind die dreistesten Fälle >>>

Verbraucherschützer warnen aktuell vor möglichen Datenlecks bei Kinderspielzeug mit Internetverbindung. Aber auch andere vernetzte Geräte sammeln dreist Daten. Wir haben schon mehrfach vor diesem Trend gewarnt:

"Warum man besserwissende Haushaltsgeräte auf keine Fall ans Internet anschließen sollte."

"Wenn Spielzeuge Daten sammeln: Sicherheitslücken bei IP-fähigem Spielzeug"

Im aktuellen Fall zitieren die Kritiker eine Untersuchung des norwegischen Verbraucherverbands: Über die Puppe «My Friend Cayla» und den Roboter «i-Que» könnten Dritte sich ohne Schwierigkeiten mit Kindern unterhalten, erklärte der europäische Verbraucherverband Beuc. Wenn zum Beispiel «Cayla» online ist, können Kinder der Puppe Fragen stellen. Eine spezielle App wandelt die Sprache in Text um, sucht eine Antwort im Internet und lässt die Puppe antworten. Als mögliche Fragen nennt die Firma «Vivid», die die Figur in Deutschland vertreibt, «Soll ich mir die Nägel lackieren?» oder «Wo ist der Eiffelturm?».

Nach Darstellung der Verbraucherschützer kann sich jeder in der Nähe über eine Bluetooth-Funkverbindung mit den Puppen verbinden und sie als eine Art Headset für das Smartphone nutzen. So könnten auch Fremde mit den Kindern kommunizieren, argumentieren sie.

Zudem verstoßen die Nutzungsbedingungen aus ihrer Sicht gegen EU-Recht: Kunden müssen demnach vor dem Gebrauch erlauben, dass die Bedingungen später ohne ihr Wissen geändert werden, ihre Daten für persönliche Werbung genutzt und dass Informationen weitergereicht werden.

Problematische Spracherkennung und dreiste Schleichwerbung

Alles, was Kinder den Puppen erzählen, werde an eine US-Firma weitergereicht, die auf Spracherkennung spezialisiert sei und die Daten auch an Dritte weitergeben und umfassend nutzen dürfe. Außerdem seien die Produkte auf Schleichwerbung programmiert: Cayla etwa erzähle, wie sehr sie Disney-Filme liebe. Die Sprachaufnahmen seien allerdings verschlüsselt und auch der überwiegende Großteil der Datenübermittlung sei mit Verschlüsselung geschützt.

Verbraucherverbände in Norwegen, Frankreich, Schweden, Griechenland, Belgien, Irland und den Niederlanden wollen laut Beuc Beschwerde bei nationalen Verbraucherschutz- oder Datenschutzbehörden einreichen. Beuc wendet sich an die EU-Kommission und das europäische Gremium nationaler Datenschützer. «Vivid» äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Puppen sind kein Ausnahmefall

Dass diese Puppen kein Ausnahmefall sind, zeigt das Münchner Start-up Brabbler, das 2015 von den GMX-Gründern Karsten Schramm, Peter Köhnkow und Eric Dolatre sowie von Jörg Sellmann gegründet wurde. Um die Nutzer für die allgegenwärtigen digitalen Big Brothers zu sensibilisieren, hat das Unternehmen fünf besonders beunruhigende Fälle hemmungsloser Datenkraken gesammelt und auch in diese unrühmliche Liste schafft es eine bekannte Puppe:

1. Kontrolle am Arbeitsplatz

Die Chefs der britischen Tageszeitung Daily Telegraph ließen heimlich Bewegungsmelder an den Arbeitsplätzen ihrer Mitarbeiter installieren, um deren Anwesenheit am Schreibtisch zu überwachen. Als die Mitarbeiter dies bemerkten, wurde ihnen die Aktion als Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz verkauft.

2. Lauschangriff daheim

Auch in den eigenen vier Wänden ist man vor ähnlichen Auswüchsen nicht gefeit. Ein Beispiel dafür liefert der Sprachassistent Google Home, der per Spracherkennung Licht und Musik steuert, Online-Bestellungen erledigt oder an Termine erinnert. Dazu muss allerdings das Mikrofon permanent eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sein. Die Konsequenz: Jedes Wort, das Partner, Kinder oder Freunde im Raum wechseln, kann über den Atlantik geschickt und dort verarbeitet, analysiert, gespeichert und weiterverwertet werden. Und für Informationen wie "Schatz, das muss das Finanzamt doch nicht unbedingt wissen" oder "Wie meinst jetzt Krise, Spatzl?" interessieren sich Google und viele andere definitiv. Das ist nichts anderes als eine Rund-um-die-Uhr-Erfassung und -Analyse des Privatlebens.

3. Spitzel im Kinderzimmer

Auch in diese Top 5 hat es ein Spielzeugpuppe geschafft: Die interaktive Puppe "Hello Barbie" von Mattel zeichnet mit einem integrierten Mikrofon alles auf, was die Kleinen ihr im Kinderzimmer anvertrauen – und schickt die Audiodaten direkt in die Cloud, wo sie gespeichert, verarbeitet, analysiert und überprüft werden. Anschließend werden sie den Eltern zur Verfügung gestellt und – davon gehen Datenschützer aus – auch für Marketingzwecke eingesetzt. Das ist ein eklatanter Missbrauch der kindlichen Privatsphäre.

4. Spionage im Schlafzimmer

Der Hersteller We-Vibe hat ein Sextoy entwickelt, welches sich per App auch über große Distanzen hinweg fernsteuern lässt. Zielgruppe sind Paare in Fernbeziehungen. Beim Fern-Sex anfallende Nutzerdaten wie Datum, Uhrzeit, Vibrationsintensität, -modus oder -muster und sogar die E-Mail-Adresse sammelt der Hersteller und zeichnet sie auf.

5. Beobachtet beim Shopping

Eye-see-Mannequins: Der fünfte Fall ist ganz besonders dreist, denn hier haben die Betroffenen keine Chance auch nur zu ahnen, wie ihnen geschieht. Der Hersteller Almax stattet nämlich die Augen von Schaufensterpuppen mit versteckten Kameras aus. Diese filmen Einkaufsbummelnde, damit ihre Gesichtsmerkmale nach Alter, Geschlecht und sogar Ethnie analysiert werden können – alles im Dienste der Umsatzsteigerung.

 Bildquelle: Thinkstock / iStock

 Mit Material der dpa/rs

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