Gedrosselt

Etikettenschwindel mit Breitbandanschlüssen

Nicht immer ist Breitband drin, wo Breitband draufsteht. Viele Anbieter liefern die meisten der Megabits lediglich in der Theorie.

Schnelles Internet dank Breitband?

Der wichtigste Tipp für DSL lautet: Bloß keine Speedtests machen. Vor allem Nutzer außerhalb der Ballungsräume kennen das Problem. Zwar gibt es einen toll klingenden Anschlussvertrag, der 16, 25 oder gar 50 Megabit Bandbreite bietet.

Doch sowohl die Alltagspraxis als auch ein Geschwindigkeitstests ergeben oft bestenfalls zwei Drittel der Nennleistung. Und auch die Ergebnisse einer Qualitätsstudie der Bundesnetzagentur gehen in diese Richtung. Sie bestätigen die Vielzahl der Kundenbeschwerden über hohe Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten "bis zu"-Bandbreite und der tatsächlichen Bandbreite.

"Der Studie liegt mit knapp einer Viertelmillion ausgewerteter Messungen eine äußerst umfangreiche Datenbasis zugrunde.", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Das wichtigste Ergebnis in den dürren Worten der Studie: “Knapp 69,2% der Nutzer erreichten 50% der vermarkteten Datenübertragungsrate oder mehr”.

Immerhin 19,5% der Nutzer bekamen die volle vermarktete Datenübertragungsrate. Diese Zahlen lassen einige interessante Rückschlüsse zu. So erhalten knapp 30 Prozent der Anwender weniger als die Hälfte der im Vertrag vereinbarten Bandbreite. Das klingt auf den ersten Blick nach einer Aufgabe für den Verbraucherschutz.

Doch die Anbieter haben sich abgesichert. Die Bundesnetzagentur hat nämlich gleichzeitig die Standardverträge der Anbieter untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass fast alle Anbieter gegenüber den Kunden flexible Angaben zur verfügbaren Bandbreite machen.

"Der Kunde weiß so nur vage, mit welcher Leistung er konkret rechnen kann. Auch nach Vertragsabschluss und erfolgter Schaltung besteht kein überschwängliches Bemühen, dem Endkunden aktiv einen transparenten Überblick über die Leistungsfähigkeit des konkreten Anschlusses zu bieten", sagt Jochen Homann.

Die üblichen Formulierungen lassen den Anbietern relativ viel Spielraum. So kann es zu der Situation kommen, das ein Anwender auf dem Land einen relativ teuren DSL-16000-Vertrag hat, aber lediglich die Leistung eines DSL-3000-Anschlusses spürt. Durch die nebulösen Vertragsformulierungen ist das sogar rechtens.

"Mit den nun vorliegenden Ergebnissen haben wir wichtige Anknüpfungspunkte für einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen, um die Transparenz zum Wohle des Endkunden zu erhöhen", betonte Homann. "Ich hoffe sehr, dass sich die Anbieter bemühen werden, transparent zu machen, was der angebotene Internetzugang leisten kann – und was nicht. Endkunden sollen langfristig die Qualität des Internetzugangs besser bewerten können."

Bildquelle: Jakob Ehrhardt  / pixelio.de

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