Der Umgang will gelernt sein

Gefahrenquelle „Drohne“

Im Interview betont Alexander Helbing, Geschäftsführer der Exabotix GmbH, dass die meisten Zwischenfälle mit Drohnen bisher durch kleine, weiße Hobby-Copter verursacht wurden – und nicht durch professionell eingesetztes Gerät.

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Bei professionellen Drohnen ist es wichtig, dass Interessierte einen persönlichen Ansprechpartner haben und dieser auch noch nach dem Kauf der Drohne für sie weiterhin zu erreichen ist.

Herr Helbing, welche zivilen Drohnen-Typen gibt es und wo kommen sie in der Regel zum Einsatz?
Alexander Helbing:
Mittlerweile gibt es einige Typen von Drohnen. Die bekanntesten sind Quadrocopter (vier Rotoren), Hexacopter (sechs Rotoren) oder Oktocopter (acht Rotoren). Desweiteren gibt es aber auch spezielle Bauformen wie unseren Y6 Hexacopter, welcher durch die besondere Anordnung der Rotoren dem Anwender einen freien Blick 90 Grad nach oben, aber auch 90 Grad nach unten ermöglicht. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig, z.B. Fotografie, Video, TV-Produktionen, aber auch die Industrie nutzt heute schon sehr erfolgreich Drohnen.

Welche Möglichkeiten bieten die kleinen, unbemannten Flugobjekte vor allem im Business-Bereich?
Helbing:
Die Möglichkeiten sind immer noch ungeahnt, denn die Autopiloten werden immer leistungsfähiger und ermöglichen einen einfachen Umgang mit der Technik. Die Effizienz solcher Geräte ist hoch, da man nur einmalig die Anschaffung tätigen muss, hiernach aber keine nennenswerten Nebenkosten (bzw. laufenden Kosten) anfallen – zumindest bei uns nicht, da wir vom Kunden keine Lizenzgebühren oder Servicegelder verlangen, wie das bei einigen anderen Anbietern üblich ist. Weitere Vorteile:
- Kostensenkung gegenüber eines Hubschrauber
- heute schon fast alles möglich, wozu man früher einen bemannten und teuren Hubschrauber benötigte
- schnellere Einsetzbarkeit
- geringerer Verschleiß
- viel geringere Kosten

In welchen Fällen braucht man eine Aufstiegs- bzw. Flugerlaubnis? Wann/wo herrscht absolutes Flugverbot?
Helbing:
Die Aufstiegsgenehmigung benötigt man, sobald man das Gerät gewerblich auf einem nicht zugelassenen Modellflugplatz nutzt; die Aufstiegsgenehmigungen unterteilen sich noch in Allgemeine Aufstiegsgenehmigung (alles unter 5 kg) und Einzelaufstiegsgenehmigung (über 5 kg, vor jedem Flug zu beantragen bzw. für eine Flugzeit z.B. zwei Wochen). Desweiteren benötigt man eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe und eine Flugschulung beim Hersteller mit Flugschulungszeugnis zur Beantragung der Aufstiegsgenehmigung.

Bei der Frage, wo geflogen werden darf, kann ich in erster Linie nur an die Vernunft jedes einzelnen Piloten (auch Hobby-Piloten und Wildflieger) appellieren, nur dort aufzusteigen, wo man niemand anderes gefährdet und kein Risiko eingeht. Absolutes Flugverbot herrscht z.B. 1,5 km rund um Flughäfen. Alles weitere (Regulierungen usw.) bekommt man aber bei einem guten Drohnenhersteller auch in der Flugschulung und Einweisung mitgeteilt und beigebracht.

Inwiefern gibt es bereits einen einheitlichen Regelkatalog für Drohnenbesitzer? Unterscheiden sich die Regeln für den privaten von denen für den professionellen Einsatz?
Helbing:
Das ist leider von Bundesland zu Bundesland noch etwas unterschiedlich. Es gibt klare Linien, welche aber maßgeblich von der Aufstiegsgenehmigung des jeweiligen Bundeslandes abhängig sind.
- Flugschulung
- Versicherung
- Aufstiegsgenehmigung
- Flugbuch
- Datenschutz
- in der Regel 100 m Maximalflughöhe
usw.

Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen bei der zivilen Drohnennutzung eingehalten werden?
Helbing:
Der Datenschutz spielt eine große und wichtige Rolle, so muss vor Erteilung der Aufstiegsgenehmigung eine Datenschutzerklärung vom Antragsteller zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzrichtleinen unterzeichnet werden.

Mit welchen Strafen müssen Anwender bei Zuwiderhandlung rechnen?
Helbing:
Das ist unterschiedlich: Je nachdem, ob man gegen Datenschutzrichtleinen verstößt oder mit seiner Drohne in den Luftverkehr eindringt und diesen damit gefährdet, wird es von Geldstrafen bis im Extremfall zu Freiheitsstrafen gehen.

Welche typischen Gefahren bergen zivile Drohnen?
Helbing:
Hier sollte man klar unterscheiden zwischen Konsumer-/Hobbydrohnen und Profi-Drohnen, denn ein professioneller Anwender wird immer ein deutlich kleineres Risiko eingehen als ein Spaßflieger dies tuen würde, da bei einem Professionellen zum einen deutlich mehr Geld durch die Luft bewegt, zum anderen sogar meistens eine Existenz davon abhängt.

Inwieweit kann der Luftverkehr durch die kleinen Drohnen gefährdet werden?
Helbing:
Im Normalfall gar nicht, solange sich alle, insbesondere auch die Wildflieger und Spaßflieger, an die geltenden Regelungen halten. Denn die meisten Vorfälle, welche bislang aufgetreten sind, wurden durch kleine weiße Hobby-Copter (für ca. 400 Euro zu haben) verursacht und nicht durch professionell eingesetztes Gerät.

Inwieweit greift die private Haftpflichtversicherung, wenn durch den Einsatz einer Drohne Schäden entstehen?
Helbing:
Im Normalfall gar nicht. Drohnen sind nicht inbegriffen, außer man hat mit seiner Versicherung einen solchen Passus extra vereinbart. Bei gewerblich genutzten Drohnen benötigt man immer eine extra Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe. Hier kann ich auch nur jedem eine 5-Millionen-Euro-Deckungssumme empfehlen – das hört sich vielleicht nach viel an, ist es im Ernstfall aber nicht. Ich empfehle auch jedem Wildflieger und Hobbypiloten dies unbedingt mit seiner Versicherung abzuklären.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Modelle für den zivilen Einsatz auf dem Markt. Was sollte man demnach beim Kauf einer Drohne beachten?
Helbing:
Das unterscheidet sich auch wieder grundlegend, ob man etwas für den Hobbybereich zum „Spaß haben“ erwerben möchte oder ob man plant, sich professionell selbstständig zu machen. Bei professionellen Drohnen ist es wichtig, dass Interessierte einen persönlichen Ansprechpartner haben und dieser auch noch nach dem Kauf der Drohne für sie weiterhin zu erreichen ist. Dies ist leider bei vielen Billiganbietern in der Sparte nicht der Fall. Die Käufer sollten natürlich auch darauf achten, dass das Preis-/Leistungverhältnis stimmt, aber auch darauf, dass man nicht alles für wenig Geld verspricht (zu erkennen z.B. an Werbeslogan wie „Wir messen uns mit Drohnenherstellern, dessen Drohnen 25.000 Euro kosten“). Denn dies geht meistens nach hinten los. Man sollte ebenso darauf achten, dass das Angebot wie auch der Anbieter seriös wirken. Einen seriösen Anbieter kann man selbstverständlich vor dem Kauf einer Drohne besuchen und sich die Produktion und das Produkt ansehen.

Was macht eine gute Drohne letztlich aus?
Helbing:
Das Produkt, der Service „drumherum“, wie individuell der Hersteller die Drohne an den Kunden und seine Anwendung anpasst bzw. anpassen kann und natürlich auch das Preis-/Leistungsverhältnis im Ganzen, welches stimmen muss.

An welchen Stellen gibt es bei vielen Drohnen noch Verbesserungsbedarf?
Helbing:
Die meisten Hersteller scheitern an der individuellen Anpassbarkeit von Drohnen, da sie Standardsysteme liefern. Wir z.B. können jedes unserer Systeme individuell an den einzelnen Kunden und dessen Anforderungen, z.B. an Kamera oder Flugzeit, anpassen.

Wie schätzen Sie den zukünftigen Markt für zivile Drohnen ein?
Helbing:
Dieser ist heute schon sehr interessant und wird in unseren Augen noch viel interessanter werden, da durch kontinuierliche Weiterentwicklungen immer mehr Anwendungsgebiete erschlossen werden können.

Bildquelle: Exabotix

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