Das Eigenheim immer im Blick

Gewünschte Überwachung

Es gibt auch Arten der Überwachung, die nützlich sein können. Spätestens in der Urlaubszeit machen sich viele Menschen Gedanken um ihr Eigentum. Mit erstaulich wenig Aufwand und geringen Investitionen lässt sich in jeder Wohnung und in jedem Eigenheim eine gute Überwachung einrichten, die sich von jedem Smartphone aus betrachten und steuern lässt.

Per Fernzugriff mit dem eigenen Smartphone lässt sich das Eigenheim von unterwegs aus überwachen. Einbrüche können so auch bemerkt werden, wenn man sich nicht zu Hause befindet.

Hier die wichtigsten Tipps und Tricks zur schnellen Einrichtung. Aber Vorsicht: Nicht dass die Aufnahmen der Privaträume in falsche Hände geraten...

Früher waren Überwachungskameras, die über schwer gesicherten Einfahrten und an Häuserfassaden prangten, ein Privileg von Prominenten und hochrangigen Politikern. Und früher waren diese Kameras über Koaxial-Stecker (BNC) direkt und ausschließlich an die Überwachungsmonitore angeschlossen. Richtig solide Technik – und richtig schön teuer. Heute gibt es zum Glück bereits für einen Appel und ein Ei gute Überwachungskameras, die das normale IP-Netzwerk zur Übertragung nutzen. Damit lassen sich diese IP-Kameras nicht nur auf jedem beliebigen Endgerät und mehreren Geräten gleichzeitig empfangen, sondern auch kabellos über das normale WLAN in das Heimnetz integrieren. Voraussetzung ist, dass das WLAN-Netz schnell genug ist, um bewegte Bilder – sprich: Videos – zu übertragen. Ein weiterer Vorteil der IP-basierten Übertragung ist die Möglichkeit, die Kameraaufnahmen auch über das Internet zu betrachten – per Fernzugriff und von jedem PC, Tablet oder auch Smartphone.

Wer noch keine IP-Kamera oder Webcam am Computer hat, der sollte beim Kauf die wichtigsten Kriterien kennen. Das erste Kriterium ist der Standort der Kamera. Für den Allwettereinsatz muss die Kamera eigens dafür gemacht sein und einen Schutz vor Witterung und Feuchtigkeit vorweisen, der mindestens der Norm IP44, besser aber IP66 entspricht. Netzwerkkameras für den Innenbereich haben keinen Feuchtigkeitsschutz, in der Regel aber eine bessere Auflösung als die Outdoor-Kameras zum gleichen Preis. Wer auch bei Dunkelheit noch etwas auf seinen Kameras sehen möchte, der sollte eine Kamera mit Infrarotlicht verwenden. Und wer Wert auf unverfälschte Farben legt, für den empfiehlt sich ein Modell mit sogenanntem Sperrfilter.

Kamera als Babyfon

Darüber hinaus gibt es noch viele andere Dinge, die bei Netzwerkkameras viel Spaß machen. Ab 60 Euro gibt es bereits schöne Pan/Tilt-Kameras, die ihren Kopf um 270° Grad schwenken und um 90° Grad neigen können. Damit lassen sich Räume entweder automatisch patrouillieren oder von unterwegs aus ferngesteuert absuchen. Die meisten dieser Kameras haben zudem ein Mikrophon und einen kleinen Lautsprecher, sodass man in den Raum hineinhören und auch etwas sagen kann. Das ist vor allem dann praktisch, wenn man eine solche Kamera als Babyfon nutzt. Die Latenzzeiten solcher Überwachungskameras sind allerdings nicht für längere Gespräche geeignet. Um also auf Geschäftsreisen mit seiner Familie zu quatschen, greift man lieber auf andere Video-Chat-Angebote zurück.  

Genauso wichtig wie die Wahl der Kamera ist auch das entsprechende Netzwerk, an das man die Kameras anschließen möchte. IP-Kameras lassen sich per WLAN ins Heimnetzwerk integrieren. Eine bessere Bild- und Tonqualität bekommt man aber über das konventionelle Netzwerkkabel.

Ein eleganter Weg, Netzwerkkameras im Netzwerk anzuschließen, sind Powerline-Adapter. Es gibt Powerline-Adapter mit integrierter Steckdose, an der man dann sowohl den Stromadapter der IP-Kamera als auch ein RJ45-Netzwerkkabel anschließen kann.

Die meisten Kameras kommen mit einer eigenen Software, um die Suche der Kamera und die Installation im Netzwerk zu vereinfachen, und haben in der Regel auch eine voreingestellte interne IP-Adresse samt Port. In der Benutzeroberfläche des Netzwerk-Routers sollte die frisch angeschlossene IP-Kamera aber automatisch mit einer neuen IP-Adresse auftauchen, die der DHCP-Server der Kamera zugewiesen hat. Diese IP-Adresse sollte man nun in einem Browser aufrufen, um auf die Benutzeroberfläche der Netzwerkkamera zu gelangen. Die Installation einer Software zum Einrichten und Einbinden von Netzwerkkameras ist dann nicht notwendig.

Fernzugriff auf das Netzwerk via Smartphone

Damit man die Kameras auch von unterwegs aus sehen kann, muss man das Netzwerk von außen finden können. Mit stetig wechselnden IP-Adressen durch den Internet-Anbieter benötigt man einen Dynamischen DNS-Service oder eine kostenlose Alternative, die von vielen Kameraherstellern angeboten wird. Allerdings sollte man bei unbekannten Diensten etwas misstrauisch sein und sich im Internet informieren, ob der DynDNS-Dienstleister vertrauenswürdig ist bzw. welche Sicherheitsrisiken bestehen. Um das interne Heimnetz von außen zu erreichen, genügt es, wenn das Modem einen solchen Dienst unterstützt, anstatt dass jede angeschlossene Kamera sich bei einem anderen Dienst anmeldet und hierfür weitere Ports öffnet. Sehr einfach haben es Fritzbox-Nutzer, denn sie brauchen nur den My-Fritz-Dienst zu aktivieren. Damit werden alle wichtigen DynDNS-Einstellungen automatisch eingerichtet.

Nach erfolgter Einrichtung lassen sich Kameras vom Smartphone über den Internet-Browser (Chrome, Safari, Dolphin) erreichen. Der Browser sollte übrigens nach Benutzername und Passwort fragen, sofern diese bei der Kamera hinterlegt wurde.

Eine komfortable und schnelle Lösung sind auch spezielle Apps wie der IP Cam Viewer für Apple und Android. Hier kann man für fast jeden erdenklichen Kamera-Typ und -Hersteller eigene Profile finden und alle installierten Kameras schnell abrufen und steuern.

Bewegungsmeldung bzw. Alarmierung

Bei den meisten IP-Kameras ist es möglich, einen Bewegungsmelder zu aktivieren sobald sich das Bild ändert. Läuft also etwa eine unerlaubte Person durch die Wohnung während man im Urlaub ist, wird sofort eine Warnung ausgelöst. Der einfachste Alarm kommt per E-Mail auf das Smartphone. Je nach Kamera gibt es aber auch Apps, die bei Bedarf lautstark Alarm schlagen. Damit man aber nicht bei jeder Kleinigkeit alarmiert wird, empfiehlt es sich, die Sensibilität des Bewegungssensors einzustellen. Eine Wolke, die sich vor die Sonne schiebt, sollte genauso wenig Alarm auslösen wie eine Fliege, die durchs Bild düst.

Bei Außenkameras, die Hof und Einfahrt überwachen, lässt sich ein Fehlalarm sehr schwer vermeiden – man wird fast zwangsläufig die Nachbarskatzen und andere Besucher auf den Bildern finden. Es empfiehlt sich daher, den Bewegungsmelder bereits vor dem Urlaub zu testen. Häufig genügt es, den Winkel der Kamera um ein paar Grad zu verändern, um nicht ständig wegen vorbeifahrender Autos oder Ästen im Wind belästigt zu werden.

Eine sinnvolle Ergänzung jeder Videoüberwachung zu Hause ist eine Doorline an der Haustüre. Dies ist eine Türsprechstelle, die sich an eine Telefonanlage anschließen lässt. Klingelt jemand an der Doorline, dann läutet neben dem gewohnten Türgong nun auch das Telefon zu Hause. Mit aktiver Apothekerschaltung kann das Türgespräch auch auf ein Handy weitergeleitet werden, wenn nach ein paar Sekunden niemand das Gespräch angenommen hat. Eine Doorline lässt sich übrigens auch per Tastendruck am Smartphone fernsteuern und damit per Relais-Schaltung auch andere Geräte ansteuern. Somit kann beispielsweise die Haustür, das Ga-
ragentor oder die Hofeinfahrt für Paketdienste oder andere Besucher geöffnet und geschlossen werden.

Rechtlicher Aspekte der Überwachung

Bleibt die Frage nach dem rechtlichen Rahmen: Grundsätzlich darf jeder sein Eigentum von innen und außen überwachen, sofern es erforderlich ist und die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden. Überwachte Räume oder Flächen müssen immer mit einem Piktogramm oder einer Hinweistafel auf Augenhöhe und gut sichtbar gekennzeichnet werden. Die Überwachung öffentlichen Raums, z.B. einer öffentlichen Straße oder eines Gebäudes, ist ebenso verboten wie Aufnahmen in einem Treppenhaus, das von anderen Parteien genutzt wird. Will man sich mithilfe von Kameras gegen Vandalismus und Graffiti wehren, braucht es das Einverständnis aller Mieter oder Nachbarn, die diesen Bereich ebenfalls nutzen.

Auch in den eigenen vier Wänden darf nicht alles überwacht werden. Eine Kamera im Kinderzimmer ist bei einem 2-jährigen Kind sicher kein Problem, bei einem 17-jährigen Kind schon. Im Einzelfall muss man zwischen Aufsichtspflicht, dem Sicherheitsbedürfnis und Recht zum Schutz von Eigentum einerseits und den strengen Datenschutzrichtlinien des Gesetzgebers andererseits abwägen.

Bildquelle: Thinkstock/ iStockphoto

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