Dagmar Wiebusch, Geschäftsführerin des Informationszentrums Mobilfunk e.V. (IZMF)
Frau Wiebusch, wie kann sich eine Dauerbestrahlung durch Mobilfunk auf den menschlichen Körper auswirken?
Dagmar Wiebusch: Die gesetzlichen Grenzwerte in Deutschland berücksichtigen den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung und garantieren, dass von den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks keine gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung ausgehen. Bei der Festlegung der Grenzwerte ist der Gesetzgeber von einer Dauereinwirkung durch elektromagnetische Felder ausgegangen.
Zahlreiche Studien untersuchten bereits die Folgen von Mobilfunkstrahlung auf den menschlichen Organismus – mit den unterschiedlichsten Ergebnissen. Wie kommt es zu den teils drastisch abweichenden Studienergebnissen?
Wiebusch: Die Studien zu gesundheitlichen Wirkungen des Mobilfunks sind vielfältig, sowohl was die Krankheitsbilder, die erforscht werden, als auch die Forschungsmethodik angeht. Es gibt Studien, die sich nur mit Befindlichkeitsstörungen wie z.B. Kopfschmerzen befassen, andere untersuchen ausschließlich eine mögliche Krebsentwicklung. Die eine Forschergruppe wertet Bevölkerungsstatistiken aus, andere arbeiten ausnahmslos mit Zellproben, eine dritte nur mit Versuchstieren. Dass die daraus resultierenden Ergebnisse sehr unterschiedlich und schwer vergleichbar sind, ist nicht verwunderlich.
Aus diesem Grund gibt es wissenschaftliche Expertengremien wie die IARC, ICNIRP, WHO, das Bundesamt für Strahlenschutz oder die Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK), die regelmäßig alle Studien sichten und wissenschaftlich bewerten. Diese Gremien sind sich bislang einig, dass Mobilfunk keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursacht.
Inwiefern nehmen z.B. Mobilfunkanbieter oder Handyhersteller auf solche Studien gezielt Einfluss?
Wiebusch: Die Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland unterstützen die Forschungsaktivitäten, die die Bundesregierung im Bereich der elektromagnetischen Felder initiiert. Sie fördert diese Aktivitäten finanziell ohne auf die Studien selbst Einfluss zu nehmen. Die Vergabe der Gelder liegt beim Bundesamt für Strahlenschutz, das sich bei der Festlegung der Forschungsfragen mit der Strahlenschutzkommission berät.
Als wegweisende Untersuchung wird oftmals die von der WHO-unterstützte Interphone-Studie genannt. Zu welchen Ergebnissen kam diese Langzeiterhebung bislang? Und was halten Sie davon?
Wiebusch: Die Bewertung von Studien überlassen wir den zuständigen Expertengremien. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist darauf hin, dass die Auswertung aller Daten der Interphone-Studie kein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Hirntumors aufgrund der Nutzung eines Handys ergab. Bei einzelnen Untergruppen war das Risiko sogar erniedrigt.
Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für einen der beiden Hirntumore. Unklare Ergebnisse gab es lediglich bei sehr intensiver Handynutzung. Aber die Ergebnisse dieses Teils der Studie werden lebhaft diskutiert, weil sie möglicherweise andere Ursachen als die Handynutzen haben könnten.
Die Grenzwerte für eine Strahlenbelastung durch Mobilfunk sind hierzulande seitens des Gesetzgebers klar geregelt. Inwieweit sind diese Vorgaben ausreichend? Oder sind sie nur ein Zugeständnis der Politik an die Industrie zur Beruhigung der Verbraucher?
Wiebusch: Die in Deutschland gültigen Grenzwerte basieren auf wissenschaftlichen Empfehlungen von unabhängigen nationalen und internationalen Gremien und Institutionen, wie der Strahlenschutzkommission des Bundes oder der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP). Unsere Grenzwerte liegen um das 50-fache unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle – das ist die Schwelle, bei der eine Wirkung auf den Menschen wissenschaftlich nachgewiesen ist. Nach Aussage der Internationalen Kommission für den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (ICNIRP) garantiert dieser Sicherheitsfaktor von 50 den Gesundheitsschutz auch für empfindliche Menschen wie Kranke, Kinder, Schwangere und Senioren. Die Empfehlungen der ICNIRP haben sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Europäische Union (EU) und viele nationale Regierungen in der ganzen Welt zu Eigen gemacht und ihre Schutzkonzepte daran ausgerichtet.
Wie ist Deutschland beim Schutz der Verbraucher im europäischen Vergleich aufgestellt?
Wiebusch: Deutschland schuf als erstes EU-Land rechtlich verbindliche Regelungen zur Begrenzung elektromagnetischer Felder, die in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt sind. Die meisten europäischen Länder folgen – wie auch Deutschland – den Grenzwertempfehlungen der ICNIRP, auch die Europäische Union hat sich dem im Rahmen der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG von 1999 angeschlossen.
Inwiefern bemühen sich die Hersteller mobiler Endgeräte bereits um niedrigere SAR-Werte?
Wiebusch: Der SAR-Wert eines Handys bezeichnet den maximalen Energieeintrag, der durch absorbierte Funkwellen des Gerätes entstehen kann. Alle auf dem Markt befindlichen Geräte haben einen SAR-Wert, der unterhalb des Grenzwertes von 2 W/kg liegt. Die Bedeutung des SAR-Wertes wird vielfach missinterpretiert. Die amerikanische Regulierungsbehörde FCC weist daher eigens darauf hin, dass ein geringerer SAR-Wert nicht notwendigerweise die Exposition des Nutzers verringert. Ausschlaggebend ist vielmehr der tatsächliche SAR-Wert, der bei einem Telefonat entsteht. Und der ist abhängig von der Qualität der Netzverbindung. Je besser die Verbindung desto geringer ist die Leistung, die gebraucht wird.
Mit welchen Zertifizierungen bzw. Labels werden hierzulande Handys mit niedriger Strahlenbelastung gekennzeichnet?
Wiebusch: Als Kennzeichnung gibt es in Deutschland das CE-Prüfsiegel, das auf jedem Gerät sichtbar ist und die Einhaltung der Grenzwerte testiert. Wer mehr wissen will, kann die SAR-Werte leicht im Internet nachschlagen: Es gibt umfangreiche Verzeichnisse auf den Webseiten des Bundesamt für Strahlenschutz (www.bfs.de), des IZMF (www.izmf.de) oder auch der Hersteller und Netzbetreiber. Zudem findet man den SAR-Wert eines Gerätes in der Gebrauchsanweisung und auch in Shops erhält man diesbezügliche Auskünfte.