Spezielle Versicherung nötig

Haftpflicht greift nicht bei Drohnen-Unfall

Im Interview betont Christian Schlager, Geschäftsführer der Airborne Robotics GmbH, dass Haftpflichtversicherungen für Schäden von Fluggeräten nicht zuständig sind.

Christian Schlager, Airborne Robotics

„Jeder Pilot muss eine spezielle Versicherung abschließen. Das gilt auch für jeden Hobby-Flieger mit seiner 300-Euro-Plastikdrohne“, warnt Christian Schlager von Airborne Robotics.

Herr Schlager, welche zivilen Drohnen-Typen gibt es und wo kommen sie in der Regel zum Einsatz?
Christian Schlager:
Es wird zwischen Multi-Rotor- und Flächen-Drohnen unterschieden. Multi-Rotor-Drohnen werden in der Inspektion von Objekten, Vermessung, Search & Rescue oder Landwirtschaft eingesetzt. Flächen-Drohnen haben ihren Vorteil in der Langstrecke; diese ist in Deutschland aber auf Sichtweite begrenzt.

Welche Möglichkeiten bieten die kleinen, unbemannten Flugobjekte vor allem im Business-Bereich?
Schlager:
Inspektionsarbeiten (Gebäude, Produktionsanlagen, Offshore-Anlagen oder Solarparks) können schneller und dokumentiert durchgeführt werden. Ein Abschalten (Gefahrenbereich) einer Anlage ist nicht notwendig. Vermessungen (im Zentimeter-Bereich) können schneller und im laufenden Betrieb durchgeführt werden (Minen, Objekt- oder Straßenbau). Search & Rescue: Eine Drohne, ausgerüstet mit einer Wärmebildkamera, ist eine günstige Alternative zu einem Helikopter, welcher im Einsatz und Anschaffung ein Hundertfaches kostet.

In welchen Fällen braucht man eine Aufstiegs- bzw. Flugerlaubnis? Wann/wo herrscht absolutes Flugverbot?
Schlager:
In Deutschland gilt, dass jeder gewerbliche Flug eine Flugerlaubnis benötigt. Hier wird auch nach Abfluggewicht unterschieden. Drohnen unter 5 kg erhalten eine Aufstiegsgenehmigung vom Regierungspräsidium des Landes. Diese Aufstiegsgenehmigung gilt nur in dem entsprechenden Land und ist für zwei Jahre gültig. Drohnen über 5 kg bis 25 kg bekommen nur eine zeit- und ortbegrenzte Aufstiegsgenehmigung. Weitere Auflagen zum Erhalt einer Aufstiegsgenehmigung erhalten Interessierte bei dem zuständigen Regierungspräsidium. Generell gilt: maximale Flughöhe 100 m über Grund und nur in Sichtweite des Piloten.

Flugverbot:
- Flugsperrzonen (z.B. Bundestaggebäude)
- Nähe und/oder Einflugschneisen von Flugplätzen
- öffentliche Einrichtungen, Anlagen wie Kraftwerke oder Militärsperrzonen
- Fliegen in Katastrophengebiete

Das Überfliegen von Privatgelände oder Firmengelände darf nur mit Genehmigung des Besitzers erfolgen.

Inwiefern gibt es bereits einen einheitlichen Regelkatalog für Drohnenbesitzer? Unterscheiden sich die Regeln für den privaten von denen für den professionellen Einsatz?
Schlager:
Privater Einsatz unterliegt keiner Aufstiegsgenehmigung unter Vorbehalt der Gewichtsklasse. Hier wird auch zwischen Elektromotor und Verbrenner unterschieden. Gewerblicher Einsatz unterliegt wie erwähnt immer einer Aufstiegsgenehmigung.

Inwieweit greift die private Haftpflichtversicherung, wenn durch den Einsatz einer Drohne Schäden entstehen?
Schlager:
Überhaupt nicht! Haftpflichtversicherungen sind für Schäden von Fluggeräten nicht zuständig. In Deutschland gibt es keinen versicherungsfreien Luftraum. Das heißt, jeder Pilot muss eine spezielle Versicherung abschließen. Das gilt auch für jeden Hobby-Flieger mit seiner 300-Euro-Plastikdrohne.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Modelle für den zivilen Einsatz auf dem Markt. Was sollte man demnach beim Kauf einer Drohne beachten?
Schlager:
Ja, zurzeit sind viele Hobby-Bastler auf dem Markt, welche Drohnen aus Kaufteilen zusammenschrauben. Wir haben unsere Drohne in Eigenentwicklung speziell für den Industrieeinsatz konstruiert und produzieren diese mit einem sehr hohen Anspruch auf Qualität und Sicherheit in Serie. Desweiteren wird der Markt mit günstigen Drohnen für den semiprofessionellen Bereich aus China überschwemmt. Hier bleibt der Service meist auf der Strecke. Unsere Drohne, bestückt mit unterschiedlichen Sensoren, ist ein Gesamtlösung und nicht nur ein Flugsystem.

Was macht eine gute Drohne letztlich aus?
Schlager:
Gute Flugeigenschaften und Stabilität, auch bei Windstärken von 3 bis 5 Bft, setze ich einfach voraus. Wichtiger ist aber die Anwendung als Gesamtlösung. Keiner verdient Geld mit dem Fliegen einer Drohne. Einige Anfragen enden im Kauf einer Konkurrenzdrohne. Wochen später kommen die Anrufe mit Anfragen einer Kamera- oder Sensorintegration, welche nicht vom Hersteller der Konkurrenzdrohne gemacht werden kann. Hier können und wollen wir auch nicht mehr helfen. Nicht die Drohne allein ist die Lösung, sondern das gesamte Paket: von Flugsystem, passender Gimbal (elektronische kardanische Aufhängung) mit Sensor und Kamera, automatische Flugplanung bis zur Datenspeicherung und -verarbeitung.

Wie schätzen Sie den zukünftigen Markt für zivile Drohnen ein?
Schlager:
Der Markt ist zukünftig gar nicht abschätzbar. Die Technik ist in vielen Dingen schon weit voraus und könnte noch ganz andere nützliche Aufgaben bewältigen. Hier sind von der Gesetzgebung aber Grenzen gesetzt.

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