Smarte Online-Business-Lösung

Lexoffice wird noch mobiler

Auf vielfachen Kundenwunsch seiner Crowdsourcing-Community offeriert Lexware seine Cloud Buchhaltungssoftware Lexoffice als App für das iPad.

Mit der neuen App verwandelt der Anwender das Gerät in einen mobilen Scanner um schnell und einfach Belege abzufotografieren, um Angebote und Rechnungen zu schreiben und von unterwegs auf seine Kundendaten zuzugreifen. Als native App ist die Anwendung an die besonderen Möglichkeiten eines iPad  angepasst. So lassen sich zeitintensive und lästige Büroaufgaben auf bequeme und  elegante Weise auch unterwegs erledigen. Dabei steht die App in direkter  Verbindung mit den Daten des eigenen cloudbasierten Lexoffice Accounts des Anwenders.
 
Die App bietet Funktionalitäten, die auf den mobilen Einsatz zugeschnitten sind. Eingangsbelege werden so nun einfach abfotografiert und direkt zur Weiterverarbeitung hochgeladen. Vor Ort können beim oder im Anschluss an
ein Gespräch mit dem Kunden auch neue Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine und Gutschriften geschrieben, editiert und dann per E-Mail versendet werden. Das geht ganz einfach direkt aus den hinterlegten Kontaktdaten heraus. Auch andere Informationen, wie zum Beispiel der Firmenstandort von angelegten Kontakten, stehen zur Verfügung. Gängige Verschlüsselungsstandards, wie z. B. SSL, sorgen für höchste Datensicherheit bei der Kommunikation mit dem Server.
 
„Viele Lexoffice-Nutzer haben den Wunsch geäußert, auch mit dem iPad auf unsere Lösung zugreifen zu können“, erläutert Marco Müller, Senior Market Designer bei Haufe-Lexware, einem Unternehmen der Haufe Gruppe. „Mit der  iPad-App sorgen wir nun für die gewünschte Mobilität. Hauptwunsch der Crowdsourcing-Community war das Erfassen von Eingangsbelegen über die Fotokamera eines mobilen Geräts sowie das schnelle und unkomplizierte Hochladen der Daten. Um eine intuitive Bedienung zu ermöglichen, setzen wir auf die dem Nutzer bekannten Bedienkonzepte. Deshalb haben wir uns für die Entwicklung einer nativen App entschieden.“

www.lexware.de

Bildquelle: Thinkstock/ iStockphoto

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