Hinsichtlich Wartung und Garantie weisen die Kölner darauf hin, dass Smartphones und Tablets anders als beispielsweise Drucker und Kopierer keinem mechanischen Verschleiß unterliegen. Ein spezieller Wartungsvertrag für mobile Endgeräte sei also nicht erforderlich.
Anders verhalte es sich bei Garantieverlängerungen: Garantie ist ein Versprechen des Herstellers über eine bestimmte Produkteigenschaft, Funktionsweise oder Haltbarkeit des Gerätes. Diese greift unabhängig davon, ob mechanische oder elektronische Bauteile verbaut worden sind oder das Gerät regelmäßig gewartet werden muss. Typischerweise umfasst die Garantie die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes bei Herstellungs-, Produktions- oder Montagefehlern, die unabhängig von der Nutzung entstanden sind. Äußere Beschädigungen sind nicht Gegenstand der Garantie. Eine reine Garantieverlängerung sieht man bei AXA abhängig von der Dauer der Nutzung und der Geräte daher als eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes, da die Hersteller unterschiedliche Garantielaufzeiten böten.
Bei MPC aus Heidelberg ist aus Kundengesprächen bekannt, dass Unternehmen das Thema Zusatzversicherung oder Garantieverlängerung durchaus auf dem Radar hätten, sich am Ende meist jedoch gegen eine solche zusätzliche Absicherung entschieden und sich mit den normalen Gewährleistungen begnügen. Begründung: In der Regel lohne sich eine solche Absicherung nicht, da häufig vorkommende Probleme in den AGB der Versicherungen oft ausgeschlossen seien – etwa defekte Akkus, Leistungsverlust oder Displayschäden. Als Beispiel wird das iPhone angeführt, bei dem der Akku fest eingebaut ist und nur mit sehr hohem Aufwand bzw. Kosten ausgetauscht werden kann. Beschädigungen wie beispielsweise ein Display-Schaden, der dadurch entstanden ist, dass ein Mitarbeiter sein Smartphone herunterfallen lässt, sind darüber hinaus ohnehin bereits durch die Privathaftpflicht der Mitarbeiter abgesichert.
Buchen Unternehmen die Managed Mobile Services (inklusive der Moduls „Hardware Pool“), kümmert sich MPC laut eigenen Angaben unabhängig von jeglichen Garantien oder Subventionen des Netzbetreibers um die rasche Abwicklung der Reparatur sowie die umgehende Bereitstellung eines Ersatzgerätes. Vor diesem Hintergrund sei eine Zusatzversicherung überflüssig.
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