Demnächst soll die Flughöhe von Drohnen auf maximal 100 Meter beschränkt werden.
Aktuell müssen sich Drohnenbesitzer an Regeln halten, die im Wesentlichen auch für Modellflieger gelten. Schließlich bewegen sich sowohl Drohnen als auch Modellflugzeuge im gleichen Luftraum und stellen beide in Laienhänden oder bei falscher bzw. missbräuchlicher Nutzung eine Gefahr für ihre Umwelt dar. Doch über die Jahre wurden die einzelnen Modelle weiterentwickelt und verfügen heute teils über ein deutlich größeres Leistungsspektrum. Außerdem ist die generelle Zahl an unbemannten Flugobjekten in unserem Luftraum gestiegen, schließlich gibt es Drohnen zur Freude der Hobbyisten schon für kleines Geld zu kaufen. Das bringt wiederum neue Herausforderungen mit sich – dementsprechend sollen auch die Nutzungsbedingungen angepasst werden.
Bisher benötigte man lediglich für den Betrieb einer gewerblich genutzten Drohne eine entsprechende Flugerlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Nun soll diese Regelung auch auf die private Drohnennutzung ausgeweitet werden.
Ferner sehen die neuen gesetzlichen Regelungen vor, dass alle Drohnen ab 500 Gramm in Zukunft gekennzeichnet und registriert werden müssen. Der Grund: So können die Besitzer im Schadensfall oder bei Regelverstößen schnell ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden.
Aktuell brauchen Privatdrohnenbesitzer mit Fluggeräten bis zu fünf Kilogramm keine Genehmigung, um ihre Modelle in die Luft steigen zu lassen. Erst ab fünf bis 25 Kilogramm sowie für die gewerbliche Nutzung müssen Genehmigungen eingeholt werden. Zu befürchten ist allerdings, dass mit der Registrierungspflicht auch eine allgemeine Genehmigungspflicht einhergehen könnte.
Eine weitere Regelung betrifft die Flughöhe von Drohnen. Diese soll auf maximal 100 Meter beschränkt werden.
In den USA wird scheinbar Wert auf die Privatsphäre gelegt. So sollen Unternehmen laut einem Leitfaden ihre Umwelt frühzeitig darüber in Kenntnis setzen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Drohnenflüge geplant sind, wozu diese dienen und welche Daten dabei erfasst werden. Wer weiß, vielleicht wird diese Empfehlung auch hierzulande ankommen und in den neuen Regelungen verankert werden.
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