Die Bundesnetzagentur schlichtet künftig gebührenfrei zwischen Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern.
Am 1. April 2016 tritt das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit wird die außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland gestärkt. Ab sofort führen die Schlichtungsstellen Telekommunikation und Post der Bundesnetzagentur die Verfahren gebührenfrei durch.
„Die Verfahren der Schlichtungsstellen sind für Verbraucher eine schnelle und kostengünstige Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren. Wir erwarten einen Anstieg der Schlichtungsanträge", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bisher richtete sich die Gebühr für das Verfahren nach dem Wert des Streitgegenstandes, mindestens aber 35 Euro. Die anfallenden Gebühren wurden auf die betroffenen Parteien aufgeteilt.
Bereits seit vielen Jahren vermitteln die Schlichtungsstellen Telekommunikation und Post der Bundesnetzagentur in Konfliktfällen zwischen Verbraucher und dem Telekommunikations- bzw. dem Postunternehmen. Zumeist handelt es sich bei den Schlichtungsfällen im Telekommunikationsbereich um Fragen der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistung, um Rechnungsbeanstandungen, die Sperre des Telefonanschlusses, Probleme beim Anbieterwechsel und der Rufnummernmitnahme oder um die Frage der Bereitstellungsdauer für einen Anschluss.
Antragsberechtigt ist der Kunde, der die Verletzung eigener Rechte aus einem Vertrag mit dem Unternehmen geltend macht. Nach Aussagen der Behörde gelingt es in rund 70 Prozent der Fälle den Schlichtungsstellen eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.
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