Rudolf Boll, Leiter der Pressestelle der Bundesnetzagentur
Wie viele Standorte mit Mobilfunksendern gibt es heutzutage in Deutschland?
Rudolf Boll: Zurzeit gibt es rund 70.000 Mobilfunkstandorte in Deutschland.
Welchen Einfluss hat der neue Standard LTE auf die künftige Verbreitung?
Boll: Aus den bisherigen Anträgen der Mobilfunknetzbetreiber lässt sich ableiten, dass vorrangig bereits bestehende Mobilfunkstandorte mit LTE aufgerüstet werden.
Gibt es einen Unterschied zwischen der bisherigen UMTS- und der künftig weitverbreiteten LTE-Strahlung? Wenn ja, welchen?
Boll: Die abgestrahlten Leistungen sind mit denen von GSM- und UMTS-Basisstationen vergleichbar.
Welche Auflagen müssen Mobilfunkprovider berücksichtigen, um neue Mobilfunksendeanlagen installieren zu können (z.B. hinsichtlich Standortwahl, Grenzwerte der Strahlungsintensität)?
Boll: Da die Sendeleistung pro LTE-Standort in der Regel mehr als zehn Watt beträgt, unterliegen die Basisstationen den Bestimmungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Für den Betrieb der LTE-Standorte ist deshalb zur Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur notwendig. Dabei dürfen die vorgegebenen Grenzwerte insgesamt am Standort nicht überschritten werden.