Roaming-Gebühren im Urlaubsland

Schluss mit Gangstermethoden?

Urlaub ohne Handy? – Heute kaum noch vorstellbar. Ständige Erreichbarkeit ist zum Alltag geworden. Doch nach dem Urlaub sorgte bislang der Blick auf die Rechnung für eine böse Überraschung. Denn in Form von Roaming-Gebühren lassen sich Mobilfunkanbieter im Ausland die Nutzung der Netze gut bezahlen. Nicht zuletzt auf Initiative der EU-Kommission ist Bewegung in die Tarife gekommen – Kosten sollen überschaubar bleiben!

Pünktlich zur Hauptreisezeit trat am 1. Juli eine EU-Verordnung in Kraft, die eine Preisobergrenze für die grenzüberschreitende Mobilfunknutzung innerhalb der EU vorgibt. Telefonieren und das Daten-Roaming im EU-Ausland werden somit günstiger. Unabhängig davon, ob mit einer Prepaid-Karte oder einem Vertragshandy telefoniert wird. „Mit den Preisobergrenzen für den Datenverkehr werden die Roaming-Preise endlich den Bedürfnissen der Smartphone-Generation angepasst. Die Roaming-Abzocke in der EU dürfte damit endgültig beendet sein. Ich freue mich, dass die Europäische Union so dafür sorgt, dass ihren Bürgern künftig jedes Jahr mehr Geld in der Tasche bleibt“, so Neelie Kroes, zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.

Ein Telefonat kostet jetzt maximal 35 Cent (inklusive Mwst.) pro Minute. Auch das Annehmen eines Anrufes wird günstiger und kostet nur noch 13 Cent. Wer keinen ausführlichen Reisebericht an die Daheimgebliebenen liefern will, sondern nur kurz über die Wetterlage informieren möchte, für den empfiehlt es sich, eine SMS zu schreiben – mit 11 Cent die preisgünstigste Variante.

Viele Mobilfunkanbieter offerieren zu den neuen Auslandstarifen noch besondere Auslandspakete, Tagesflats oder gesonderte Roaming-Tarife. Wer sich für ein solches Angebot entscheidet, muss jedoch vorsichtig sein, denn der Provider ist dann nicht mehr an die Preisobergrenze gebunden. „Viele Kunden werden die neuen Minutenpreise in der Praxis jedoch nicht bezahlen“, sagt Philipp Jorek vom Tarifvergleichsportal Billig-Tarife.de. Laut EU-Verordnung dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gesonderte Auslandsoptionen alternativ zum EU-Tarif anbieten. „Doch bereits bei Vertragsunterzeichnung oder Kauf einer Prepaid-Karte wird eine derartige Auslandsoption standardmäßig voreingestellt“, kritisiert Jorek. In diesen Tarifen ist eine Einwahlgebühr von 75 Cent die Praxis, der Minutenpreis entfällt dann zwar, doch Kurz-telefonate können kostspielig werden.

Ob der EU-Tarif nun wirklich besser ist, entscheidet das Telefonierverhalten jedes einzelnen. Denn mit einem Vergleich der unterschiedlichen Auslandsoptionen können Verbraucher immer noch viel sparen. Die voreingestellte Option ist nämlich nicht immer automatisch die günstigste. Trotz der Preisregulierung ist die Tarifauswahl unübersichtlich geblieben. Wer feststellt, dass sich der gewählte Tarif nicht als günstiger erweist, kann jederzeit und ohne Mehrkosten zurück in den Eurotarif wechseln.

Kostenairbag für mobile Surfer

Nicht nur die Preise für Mobiltelefonie, sondern auch die mobile Datenübertragung werden reguliert, erstmals wurde eine Preisobergrenze für die Nutzung des mobilen Internets festgelegt. Eine einheitlich voreingestellte Kostengrenze von 60 Euro für Datennutzung soll eine allzu hohe Rechnung verhindern. Ein Cut-off-Mechanismus sorgt dafür, dass die Verbindung unterbrochen wird, sobald der Höchstbetrag erreicht ist. Bereits bei 80 Prozent des vereinbarten Betrags muss der Verbraucher informiert werden. Vielsurfer können ihre Sicherheitsgrenzen auch höher anlegen. Kritisch ist die Option, die Kostengrenze auch ganz abschalten zu können. Das Highlight der Regelung: Die Kostenbremse gilt nicht nur für EU-Länder, sondern weltweit. Sofern die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Generell betrachtet die Kommission die Verordnung eher als Sicherheitsnetz für den Kunden und nicht als strenge Vorschrift für die Mobilfunkanbieter. „Ziel der EU ist es nicht, Einheitstarife vorzugeben, sondern den Wettbewerb zu fördern. Durch die Vorgabe von Höchstpreisen bleibt den Anbietern die Möglichkeit, günstigere Konditionen anzubieten und damit um den Kunden zu werben“, so Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW. „Gleichzeitig sorgt die Verordnung für eine Öffnung des Roaming-Marktes für alternative Anbieter. Der Verbraucher kennt das ähnliche Verfahren der Preselection bereits seit vielen Jahren aus dem Festnetz und wird dieses zukünftig auch beim Roaming anwenden können. Dann besteht die Möglichkeit, sich auch im EU-Ausland einen für die eigenen Bedürfnisse passenden Tarif auszusuchen, ohne dabei eine neue SIM-Karte in das Endgerät einlegen zu müssen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Ein Providerwechsel darf dann maximal drei Werktage dauern, der Kunde bleibt dabei weiterhin unter gewohnten Nummer erreichbar. Allerdings sind die technischen Details für dieses Verfahren noch unklar, diese sollen von der europäischen Telekom-Regulierungsbehörde BEREC bis Ende 2012 festgelegt werden.

Für die nächsten zwei Jahre hat die EU, immer zum 1. Juli, eine schrittweise Senkung der Preis-obergrenzen geplant. Denn die aktuelle Preisverordnung geht der EU-Kommission noch nicht weit genug.
Roaming-Gebühren sollen bis 2017 ganz abgeschafft werden und auch Telefonate sollen im EU-Ausland zu Inlandspreisen möglich sein. Ein Termin für diese endgültige Anpassung steht jedoch noch nicht fest.

Kehrseite der Medaille

Groß ist das Geschrei der Provider nach dem EU-Beschluss. Der deutsche Branchenverband VATM nennt die Vorgaben für Endkundenpreise „ordnungspolitisch verfehlt“. Nach Ansicht der Branche könnten die Regeln den Verbrauchern sogar schaden, weil den Firmen Geld für Investitionen in den Ausbau der Netze fehlt. Für das Highspeed-Internet seien in der EU 220 Mrd. Euro Investitionen nötig. Zusätzlich müssten Stellen gestrichen werden. Laut EU-Kommission entfallen jedoch nur rund vier Prozent des gesamten EU-Mobilfunkmarktes auf Roaming-Dienste das entspricht 5 Mrd. Euro Umsatz. Die Befürchtung, Einnahmeeinbußen werden langfristig durch andere Kosten-einsparungen gekontert, bleibt: Keine persönliche Beratung im Shop, eine teure Servicehotline, Online-Rechnungen statt Papier könnten die Folge sein. Zusätzlich werden immer mehr Tariftricks angewandt, um den Kunden langfristig zu binden. Denkbar wäre auch ein Ausgleich durch steigende Preise bei der Handynutzung im Inland, die praktische Umsetzung ist aufgrund des funktionierenden Wettbewerbs jedoch schwer vorstellbar.   
Vorsicht bei der Wahl des Urlaubslandes: Die Preisregelung gilt nur im EU-Ausland. Für Roaming-Dienste aller Art aus beliebten Urlaubsländern außerhalb der EU gelten nach wie vor die jeweiligen Auslandstarife der Anbieter. Auch bei manchen europäischen Nicht-EU-Staaten (Schweiz, Türkei, Kroatien) können hohe Kosten anfallen. Andere Länder werden hingegen von den meisten Anbietern wie EU-Ländern behandelt (Norwegen, Liechtenstein).

 

Netzausbau in Deutschland

Seit dem Erwerb der LTE-Lizenzen vor rund zwei Jahren in Höhe von insgesamt 4,4 Mrd. Euro werden die Mobilfunknetze massiv ausgebaut und dem technischen Fortschritt angepasst. Zu dem Ausbau haben wesentlich die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Germany (Mutter von O2) beigetragen.

Insbesondere Städte und Ballungsgebiete stehen dabei im Vordergrund, um die extreme Zunahme der mobilen Internetnutzung bewältigen zu können. Doch auch ländliche Regionen müssen zwingend mit LTE ausgebaut werden, damit schnelles Internet verfügbar ist. Bereits in neun Bundesländer sind die Mobilfunkunternehmen ihrer Versorgungspflicht nachgekommen und haben die weißen Flecken auf der Breitbandkarte Deutschlands versorgt. Allein Vodafone hat nach eigenen Angaben 1,4 Mrd. Euro in den konsequenten Ausbau von LTE investiert und versorgt rund 14,5 Mio. Haushalte in 50 Städten in Deutschland. Der Ausbau könnte bereits viel weiter fortgeschritten sein, beklagt Vodafone, doch die Genehmigungsverfahren für Richtfunkstrecken blockieren einen Fortschritt. Mehrere tausend Anträge warten bei der Bundesnetzagentur darauf, bearbeitet zu werden. 

 

Bildquelle: iStockphoto.com/polygraphus

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