Gesetzeskonforme Aufzeichnung von Mobilfunk-Gesprächen

Sicherheit für mobile Bankgeschäfte

Zum Schutz von Bankkunden hat das Europäische Parlament im Mai 2014 eine Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) verabschiedet. Spätestens Anfang 2017 müssen deshalb alle Telefonate und Beratungsgespräche in den EU- und EWR-Staaten aufgezeichnet werden – und zwar in Festnetz- und Mobilfunknetzen.

In der Schweiz besteht eine solche Aufzeichnungspflicht bereits seit dem 1. Januar 2015 für alle internen und externen mobilen Telefongespräche, inklusive der elektronischen Korrespondenz sowie aller Verbindungsinformationen, die mindestens zwei Jahre unverändert aufbewahrt werden müssen: Für besseren Verbraucherschutz, zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Verhinderung von Insider-Geschäften und Absprachen. Als erster Mobilfunkanbieter hat die Swisscom ihre Kommunikationsinfrastruktur entsprechend modernisiert. Der neue Dienst ‚Mobile Voice Recording‘ wurde auf Basis der Mobile-Call-Recording-Plattform des Münchener Systemhauses Crealog realisiert und wird inzwischen von über 40 Banken in der Schweiz genutzt.

Chance für Mobilfunkprovider

Mit der neuen Richtlinie im Rücken sind die europäischen Banken gut beraten, sich rechtzeitig mit der Herausforderung auseinanderzusetzen. Allerdings können sie die Anforderungen an die Mobilfunkaufzeichnung nicht im Alleingang bewältigen: Sie sind bei der Lösung auf Provider und Carrier angewiesen, die eine gesetzeskonforme Aufzeichnung von Mobiltelefongesprächen, SMS und Verbindungsinformationen in ihrem Netz bereits realisiert haben. Telekommunikationsanbietern bieten sich hier gute Chancen für einen Wettbewerbsvorteil. So überrascht es nicht, dass die Präsentation der Swisscom-Lösung auf dem Mobile Word Congress 2015 in Barcelona auf Interesse bei europäischen Mobilfunkprovidern stieß: Sie wittern ein reizvolles Geschäft mit diesem neuen Service.

Um ‚Mobile Voice Recording‘ nutzen zu können, mussten die Schweizer Banken lediglich die Mobilfunkrufnummern derjenigen Mitarbeiter an Swisscom melden, die aufzeichnungspflichtige Gespräche führen, also zum Beispiel Kunden- oder Anlageberater. Diese Rufnummern werden in einer ‚White-List‘-Datenbank gespeichert. Alles Weitere läuft automatisch, sogar bei Roaming-Gesprächen über Ländergrenzen hinweg. Der Dienst funktioniert zudem mit allen mobilen Endgeräten und auf allen Plattformen – also auch mit einfachen Feature-Phones – benötigt zudem keine App oder zusätzliche Installationen. Vorab erfolgt eine Ansage, die über die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für diese Verbindung informiert. Die Kommunikation der Gesprächspartner wird dann in zwei getrennten Datenströmen erfasst und in den beiden Tonkanälen einer Stereo-Audiodatei gespeichert.

Hohe Sicherheit im Telco-Netz

Als Schutz vor Missbrauch werden alle relevanten Gespräche direkt im Call-Recording-System nach dem Public-Private-Key-Verfahren verschlüsselt. So wird die Unveränderbarkeit der Daten jederzeit sichergestellt. Der private Schlüssel befindet sich ausschließlich beim Finanzinstitut. Nur autorisierte Personen können diese Daten später entschlüsseln und dies auch generell nur mit einer Protokollierung der Zugriffe.

Die Wiedergabe von Aufzeichnungen bei der Klärung strittiger Sachverhalte ist nur im Vier-Augen-Prinzip möglich. Eine computergestützte Recherche von Gesprächsaufzeichnungen und SMS erfolgt gezielt nach Datum oder Gesprächspartnern. Die aufgezeichneten Gespräche werden bei Swisscom nur auf Servern in der Schweiz abspeichert. Georedundanz, also die Speicherung auf Servern in unterschiedlichen Lokationen, ist dabei selbstverständlich, um maximale Datensicherheit zu gewährleisten.


Bildquelle: Thinkstock/ iStock

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