Koalition einigt sich auf WLAN-Gesetz

Statt Störerhaftung nun Netzsperren

Die Abschaffung der Störerhaftung soll den Weg frei machen für WLAN in Cafés und Hotels. Doch mit Netzsperren hat sich die große Koalition neue Unsicherheiten ausgedacht.

Vertreter von Union und SPD haben dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes zugestimmt und sich auf eine Klarstellung verständigt, erklärten die Verhandlungspartner am Dienstag.

In dem veränderten Gesetz sollen Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspots künftig weitgehend von der Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit werden. Bislang konnten sie beispielsweise von Musiklabels oder Film-Studios abgemahnt werden, wenn ein Gast das offene WLAN für einen illegalen Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten missbraucht hatte.

Allerdings können die Hotspot-Betreiber dazu gezwungen werden, bei wiederkehrenden Missbrauchsfällen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung des Rechtsbruchs zu unterbinden.

«Diese Nutzungssperren müssen aber verhältnismäßig sein», erklärte die SPD-Fraktion. Sie seien als «Ultima-Ratio-Möglichkeit» nur dann zulässig, wenn keine andere Möglichkeit bestehe, der Rechtsverletzung abzuhelfen. In dem Gesetzentwurf wurde auch geklärt, dass WLAN-Betreiber von einer Behörde nicht verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen.

Netzsperren als neue Hürden

In den Reihen der Opposition stieß der Entwurf auf Kritik: Zwar sei nun die Haftungsfrage halbwegs gelöst, erklärte Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und netzpolitischer Sprecher der Grünen. «Dafür schafft man mit den erstmal gesetzlich vorgeschriebenen Netzsperren die nächste Hürde. Gerade nicht-kommerzielle Anbieter werden hier wieder abgeschreckt und entweder voreilig blocken oder aber erst gar nicht ihr WLAN öffnen.»

Der IT-Branchenverband Eco übte harsche Kritik: "Aus unserer Sicht wäre die jetzt geltende Regelung immer noch besser als der aktuell diskutierte Änderungsvorschlag, der mit der Einführung von Netzsperren ohne Richtervorbehalt einen deutlichen Rückschritt bedeuten würde." Der Entwurf sei "inakzeptabel und sollte verworfen werden".

Die Abschaffung der Störerhaftung hatte mehr als ein Jahr gedauert. Zuletzt hatte es Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gegeben, so dass unklar war, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also der letzten Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, verabschiedet werden kann. Die Koalition hatte die Förderung von freiem WLAN im Koalitionsvertrag festgeschrieben. 

dpa/rs

Bildquelle: Thinkstock / iStock

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