Die Deutschen sind zurückhaltend

Tasse Kaffee reicht nicht

Zahlreiche Mobility-Konzepte, die in USA oder Japan Erfolge feiern, hat man in Deutschland bereits scheitern sehen. Wenn nicht an der Gesetzgebung, dann an der Mentalität: Deutsche Smartphone-Nutzer geben ihre Daten nicht einfach gegen eine Tasse Kaffee preis.

Tatsächlich mausert sich der Faktor Sicherheit zu einer neuen Währung. Nur wer als Anbieter signalisiert, dass er mit Nutzerdaten verantwortungsvoll umgeht, kann dem mobilen Anwender persönliche Daten entlocken. Technisch wie juristisch saubere Lösungen und ein konkreter Nutzen (in Marketingdeutsch: Mehrwert), zum Beispiel kostenloser WLAN-Zugang, können Nutzer animieren, sich auf das Geben und Nehmen von Daten einzulassen. Spezialdienstleister lassen sich einiges einfallen, um Marketingideen, Gesetzeslage und Wünsche der Endverbraucher unter einen Hut zu bringen.

„Technisch gesehen ist es ein Klacks, als Betreiber einer Website die Handynummer eines über Edge, UMTS oder LTE surfenden Besuchers zu sehen und zu speichern“, sagt Mustafa Mussa, Geschäftsführer der Mobile-Marketing-Agentur bam! aus Düsseldorf. Bei der Kreation mobiler Landing Pages im Rahmen von Mobile-Media-Kampagnen gibt es Mussa zufolge denn auch immer wieder Anfragen nach Anwendungen, die genau darauf abzielen, möglichst detailreiche Kundendaten zu gewinnen. Doch: „So gerne man als Anbieter diese Informationen auch haben möchte: Es gibt klare Grenzen.“

Klare Grenzen

Für mobile Anwendungen gelten im Wesentlichen die Gesetze des Online- und Permission-Based-Marketings. Lokalisierungen für standortbezogene Dienste oder die Speicherung von Handynummern beispielsweise dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den User erfolgen. Gerade deutsche Nutzer sind sensibel, was die Nutzung mobiler Endgeräte angeht: Laut einer Forsa-Umfrage haben 53 Prozent Bedenken bei der Übertragung des aktuellen Standorts, ebenso befürchten 47 Prozent, dass persönliche Daten ausspioniert werden könnten (Quelle: Accenture).

Häufig sei zu beobachten, dass bei Mobile-Anwendungen selbst einfache Standards wie ein Impressum oder bei Gewinnspielen der Hinweis auf Datenschutzbestimmungen vernachlässigt werden. Nicht nur wegen der Rechtslage, sondern auch im Hinblick auf den Endverbraucher: „Da wird gerne mal bei Opt-ins für das Permission-based-Marketing der Hinweis auf Möglichkeiten des Opt-outs vergessen. Das nervt Verbraucher gerade bei SMS-Werbung“, weiß Mussa.

Ob der Trend zu Apps oder mobilen Websites geht, lässt sich noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Letztlich komme es auf die Zielsetzungen einer Kampagne und auf das Budget an. Was sich laut Mussa jedoch klar abzeichnet, ist das wachsende Sicherheitsbewusstsein der Anwender. Ein möglicher Ansatz ist die Entwicklung durchgängiger Sicherheitskonzepte von der App bis zur Infrastruktur, wie sie beispielsweise die Hamburger Mobilespot Systems GmbH anbietet. Speziell für die Anforderungen von Mobile-Marketing und Hotspot-Systemen hat das Unternehmen die Wireless-Connectivity-Plattform „Mobilespot“ entwickelt. Die WLAN-Würfel sind derzeit beispielsweise bei der Deutschen Post AG zum Vertrieb der DocWallet-App im Einsatz.

Volle Haftung

Auf der Startseite des Mobilespots stehen verschiedene Inhalte wie Apps, Anzeigen/ADs, MP3-Jingles oder MP4-Filme zum sicheren Download für Kunden bereit. Das jeweilige Angebot wird über das Mobilespot-CMS (Content-Management-System) gesteuert. Zudem lässt sich die Startseite individuell nach den Bedürfnissen des Business-Kunden anpassen. Gerade Händler, Gastronomen und Hoteliers können ihren Endkunden mit dem Mobilespot einen sicheren WLAN-Zugang in Verbindung mit eigenem Content sowie den Apps und Inhalten von Partnern der Mobilespot Systems GmbH anbieten – und damit einen echten Mehrwert. „Im digitalen Zeitalter verlieren Unternehmen zunehmend Kunden an den weltweiten Wettbewerb – also das www. Sicherheit und Zuverlässigkeit etablierter Strukturen im Handel können da entscheidende Faktoren sein, um Kunden zu halten, wiederholt an den POS zu binden oder sogar neu zu gewinnen“, meint Denis Kliefken, Geschäftsführer der Mobilespot Systems GmbH.

Das Unternehmen übernimmt die Haftungsrisiken beim Betrieb von WLAN-Hotspots und bietet seinen (Business-) Kunden dadurch volle Rechtssicherheit, auch im Bereich Bluetooth-Tracking. Bei einem potenziellen Missbrauch des Internetzugangs haftet also die Mobilespot Systems GmbH als bei der BNetzA lizensierter Betreiber des Netzwerkes. Auch hinsichtlich des Jugendschutzes treffen die Hamburger diverse Vorkehrungen. Ein wichtiger Partner hierfür ist die Cybits AG, deren Jugendschutzfilter „Surfsitter DSL“ sich in den Mobilespot integrieren lässt.

Bildquelle: Harald Wanetschka/ pixelio.de

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