Aufgrund der Erfahrungen bei T-Systems sei eine stufenweise Einführung von BYOD ratsam. Beginnend mit der Analyse der Ist-Situation müssten daraufhin die erwünschten Ziele im Gesamtkontext der mobilen Strategie definiert werden. Im nächsten Schritt sei es wichtig, die Sozialpartner frühzeitig einzubinden und die organisatorischen und technischen Regeln sowie Rahmenbedingungen für die Nutzung von BYOD festzulegen. „Abschließend empfehlen wir, über entsprechende Kommunikationsmaßnahmen die Regeln und Rahmenbedingungen für den Einsatz von BYOD transparent zu machen“, so Anngret Podschelni.
Die Ermittlung des Ist-Standes muss in den Augen der beiden Rechtsexperten Jan Pohle und Andreas Imping von DLA Piper damit beginnen, wer bereits mit privaten Endgeräten arbeitet und welche Nutzungsprofile dahinterliegen. Anschließend sollten die BYOD-Ziele bestimmt werden, z.B. Kostenreduzierung durch weniger Firmenhardware oder erhoffte Produktivitätssteigerungen. Der wichtigste Teil ist allerdings das Gewichten von Risiken, bevor der rechtliche Rahmen bestimmt werden kann. Dort geht es um das Abwägen der Risiken durch den Umgang mit sensiblen Firmendaten über viele unterschiedliche Endgeräte hinweg. Danach geht es an die Formulierung der Richtlinien, wobei auch die Sicherstellung der Akzeptanz dieser Vorgaben bei den Mitarbeitern ganz wichtig sei. Erst wenn diese Schritte durchlaufen sind, kann es an die Implementierung gehen.
Neben diesen eher organisatorischen Faktoren verweisen andere Experten ganz konkret auf den Schutz der Geschäftsinformationen. So etwa Michael Rudrich, Regional Director CE bei Websense. Für ihn gilt es nicht nur, die privaten Geräte zu schützen, sondern auch die Firmendaten, sobald sie sich auf diesen Geräten befänden. „Die Grundlage dafür bietet ein Mobile-Device-Management-System. Damit lassen sich die Geräte zentral verwalten und die benötigten Applikationen, Daten und Konfigurationseinstellungen auf die Smartphones und Tablets übertragen“, so der Sicherheitsspezialist. Zur Absicherung der Geräte könne die IT dabei verhindern, dass Anwender mit ihren Geräten auf unerwünschte Webseiten zugreifen oder unbemerkt Malware downloaden. Verlöre ein Mitarbeiter sein Gerät, ließe es sich tracken, per Fernzugriff sperren oder die darauf gespeicherten Daten löschen.
Dies sei aber nur die halbe Miete. „Mit MDM lassen sich zwar die mobilen Geräte absichern, nicht aber die mobil vorhandenen Daten. MDM bietet keinen Schutz gegen mobile Angriffe wie Phishing-Attacken, Malware oder bösartige Apps.“ Deshalb muss das MDM laut Rudrich um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergänzt werden, die einen Echtzeitschutz gegen mobile Attacken bieten.
Ähnlich argumentiert Mathias Widler von Zscaler. Da es bei BYOD darum gehen muss, dass unternehmenskritische Daten auf dem privaten Gerät sicher sind und nicht ungehindert abfließen können, müsse sowohl die Verbindung ins Unternehmen als auch der Zugriff auf die Daten abgesichert erfolgen. Systemmanagement und Mobile Device Security sollten dazu miteinander verknüpft werden, da reines MDM derzeit nur eine Facette abbilde. Richtlinien alleine, versichert der Security-Spezialist, verfehlten oftmals das Ziel, weswegen zusätzlich spezielle Sicherheitslösungen zum Einsatz kommen müssten.
Wie umfangreich die Sicherheitsmaßnahmen insgesamt sein müssen, listet Acronis-Managerin Sandra Adelberger auf. Sie rät…
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