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Vorteile und Fallstricke des Registermodernisierungsgesetzes

E-Government und Bürgernummer: Neue Herausforderungen für den Datenschutz

Angela Lechermann, Teamleiterin Datenschutz Consulting Services bei der TÜV SÜD Akademie GmbH, wirft einen Blick auf den aktuellen Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes und erklärt, welche Vorteile sich daraus ergeben, welche Hürden der Gesetzgeber zu erwarten hat und was die Änderungen für den Schutz personenbezogener Daten in Deutschland bedeuten würden.

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Einfachere Besuche auf dem Amt, weniger Papier- und Verwaltungsaufwand und geschätzte Ersparnisse in Höhe von sechs Milliarden Euro – damit argumentieren Befürworter des Registermodernisierungsgesetzes. Ziel des Gesetzes ist es, die bisherige Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID), die lediglich im Zusammenhang mit steuerlichen Zwecken genutzt wird, auszuweiten und zur Bürgernummer umzufunktionieren. Die Bürgernummer soll dann eine eindeutige Identifikation über Behörden und Ämter hinweg erlauben und somit den Verwaltungsaufwand für Bürger und Staat deutlich reduzieren. Gespeichert werden die Nummern dann in einer großen bundesweiten Datenbank. Auch wenn dieses Vorhaben einerseits durchaus plausibel klingt, so gibt es noch einige Hürden und notwendige Anpassungen, bevor der Gesetzentwurf reif für die Umsetzung ist.

Rechtliche Hürden und alte Versprechen

Kritiker des Gesetzentwurfs wiesen umgehend nach dessen Veröffentlichung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 1983 hin. Es wurde damals hinsichtlich einer Volkszählung gefällt. Daraus geht hervor, dass eine eindeutige Registrierung der Bürger durch den Staat nicht gesetzmäßig ist, da dies die Rückzugsmöglichkeit des Einzelnen beschneidet und somit die Grundrechte verletzt – eine Klage auf Basis des aktuellen Gesetzentwurfs vor dem BVerfG ist somit lediglich eine Frage der Zeit. Außerdem wurde die Steuer-ID 2007 unter dem Versprechen der Regierung eingeführt, dass sie lediglich für steuerliche Zwecke eingeführt würde, und nicht anderweitig Verwendung finden würde. Die Weiterentwicklung zur Bürgernummer würde also in dieser Hinsicht einen Wortbruch bedeuten.

Datenschutzkonforme Identifikation

Es ist grundsätzlich möglich, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und dennoch den Datenschutz des Einzelnen zu gewährleisten. Österreich nutzt beispielsweise eine „sektorspezifische Personenkennziffer“. Dabei handelt es sich um verschiedene, themenbezogene IDs, die eine staatliche Profilbildung erschweren und dennoch den einzelnen Behörden eine eindeutige Identifikation ermöglichen.

Ein Pluspunkt in dem aktuellen deutschen Gesetzentwurf stellt das Datenschutzcockpit dar, das Bürgern ermöglichen soll, abzurufen welche Behörde welche Informationen gespeichert hat. Zudem müssen Behörden in diesem Zuge darüber informieren, wann und welche Daten sie teilen. Diese Punkte erhöhen die Transparenz der Datenverarbeitung – ein Muss für informationelle Selbstbestimmung.

Eine große Herausforderung wird zudem die Einrichtung einer entsprechenden IT-Infrastruktur, die nicht nur die Datensicherheit der IDs gemäß Europäischer Datenschutzgrundverordnung gewährleistet, sondern auch vor eventuellen Cyber-Angriffen abgesichert ist.

E-Governement und informationelle Selbstbestimmung

Deutschland hinkt im internationalen Vergleich in Sachen Digitalisierung hinterher – entsprechend ist es richtig und wichtig, Initiativen voranzutreiben, die den Grad der Digitalisierung in der Bundesrepublik steigern. Allerdings müssen diese vom Gesetzgeber umsichtig geplant und von Unternehmen umfänglich abgesichert werden. Zudem müssen sowohl Sicherheit als auch Datenschutzkonformität regelmäßig von unabhängigen Experten überprüft werden, um Daten-Lecks zu vermeiden. Wer das berücksichtigt, der wird erkennen, dass E-Government und informationelle Selbstbestimmung durchaus vereinbar sein können.

Angela Lechermann, Teamleiterin Datenschutz Consulting Services bei der TÜV SÜD Akademie GmbH

Autorin: Angela Lechermann, Teamleiterin Datenschutz Consulting Services bei der TÜV SÜD Akademie GmbH

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