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Bei der Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen haben die Klagen von Netzbetreibern aus Sicht eines Experten kaum Chancen auf Erfolg. ((Foto: Christoph Dernbach))
„Wir sind in der Lage, die Auktion in Mainz wie geplant durchzuführen, beginnen können wir frühestens am 19. März”, sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde am Freitag auf Anfrage in Bonn. In Mainz ist die Technik-Zentrale der Behörde, daher dort die Auktion. Sicher ist der Termin aber noch nicht. Denn zugleich verwies der Sprecher auf Eilanträge der drei Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica, die vor der Versteigerung rechtliche Rahmenbedingungen klären und die Regeln in ihrem Sinne ändern lassen wollen.
Sollte das Kölner Verwaltungsgericht den Anträgen stattgeben, würde sich die Auktion auf unbestimmte Zeit verzögern. „Es ist nun Aufgabe des Gerichts, über die Eilanträge zu entscheiden”, sagte der Sprecher. Die Bundesnetzagentur hat im November Regeln beschlossen, auf deren Basis die Telekommunikationskonzerne die Mobilfunkfrequenzen ersteigern sollen. Das Regelwerk sieht Ausbaupflichten für die Konzerne vor sowie die Möglichkeit, dass sie bestimmte Antennen für Konkurrenten öffnen müssen. Dagegen laufen die Netzbetreiber Sturm. 5G - die 5. Mobilfunkgeneration - hat vor allem für die deutsche Industrie eine große Bedeutung, etwa für vernetzte Fabriken.
dpa/pf