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Ein Mitarbeiter von Bosch fährt auf der Autobahn 81 in einem Auto, das als Prototyp für autonomes Fahren genutzt wird. Foto: Daniel Naupold
«Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich», sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesrat gab außerdem den Weg für neue Anreize frei, um Carsharing-Angebote attraktiver zu machen, etwa mit Gratis-Parken und reservierten Stellflächen in begehrten Lagen.
Die Länder können künftig darüber entscheiden, ob sie solche Anreize setzen. Möglich sind sie für Fahrzeuge mit festen Stationen, aber auch für Wagen, die an beliebigen Stellen abgeholt und wieder geparkt werden können. In Kraft treten sollen die Regeln voraussichtlich zum 1. September. Beim Carsharing nutzen Menschen Autos gemeinsam. Zu Jahresbeginn waren nach Branchenangaben mehr als 1,2 Millionen Kunden registriert, die sich gut 16 000 Fahrzeuge von 150 Anbietern teilten. Geregelt ist nun zudem ein neues Schild für Carsharing-Parkplätze.
Bei Computerautos müssen die Systeme jederzeit zu übersteuern oder zu deaktivieren sein. Das gilt auch, wenn die Fahrfunktion gestört wird, etwa weil ein Reifen platzt. Der Computer muss «mit ausreichender Zeitreserve» durch Ton- oder Lichtsignal dazu auffordern, wieder selbst zu fahren. «Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken», erläuterte Dobrindt.
Die Regelungen sollen angesichts der schnellen technischen Entwicklung 2019 überprüft werden. Für Nachweise in Zweifelsfällen müssen automatisierte Fahrzeuge einen Datenspeicher haben - ähnlich der «Blackbox» bei Flugzeugen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte den Rechtsrahmen als wesentlichen Schritt für die Nutzung auf den Straßen. «Das automatisierte Fahren wird den Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler machen.»
dpa/rs
Links:
Beschlussempfehlung des Ausschusses mit Änderungen
Informationen zum Bundesrats-Tagesordnungspunkt