Messenger-Dienst

Bundesamt für Justiz geht gegen Telegram vor

Das Bundesjustizministerium geht gegen den Messenger-Dienst Telegram vor. Grund sei, dass Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar seien, erläuterte eine Sprecherin in Berlin. Dies schreibe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber vor.

Das Telegram-Logo auf dem Display eines Smartphones. Foto: Armin Weigel/picture alliance/dpa

Das Telegram-Logo auf dem Display eines Smartphones. Foto: Armin Weigel/picture alliance/dpa

Es sei nicht klar, wohin sich Gerichte bei Telegram wenden könnten, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht, hieß es weiter. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erlaubt es Nutzern sozialer Netzwerke, vor Gericht zu ziehen, wenn sie ihre Rechte nicht gewahrt sehen.

Formal zuständig ist das beim Justizministerium angesiedelte Bundesamt für Justiz, das nach Angaben der Sprecherin in der Sache zwei Bußgeldverfahren durchführt. An Telegram in den Vereinigten Arabischen Emiraten seien zwei Schreiben versandt worden. Das Unternehmen könne nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

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