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Chinas mächtiger Milliardär verschwunden
Der Bundesgerichtshof klärt heute, inwieweit Sharehoster für illegal angebotene Inhalte haften. ((Foto: Sebastian Gollnow))
Gegen den Dienst „uploaded.net” der Schweizer Cyando AG gibt es gleich mehrere Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform. Nutzer hatten dort unter anderem aktuelle Filme, Musikstücke oder E-Books hochgeladen. Cyando erfährt regelmäßig von solchen Rechtsverstößen. Der Dienst kann aber auch ganz legal genutzt werden, zum Beispiel um jemanden auf eine große Datei zugreifen zu lassen, die man sonst kaum per E-Mail verschicken kann. Das Oberlandesgericht München hatte in allen fünf Fällen zuletzt entschieden, dass der Betreiber keinen Schadenersatz zahlen und auch nicht die verantwortlichen Nutzer benennen muss. Am BGH kann es direkt am Verhandlungstag ein Urteil geben. Die Richter können auch einen Verkündungstermin ansetzen. (Az. I ZR 53/17 u.a.)
dpa/pf