Ein Mann betrachtet im Jahr 2011 die Webseite von «The Pirate Bay». Foto: Soeren Stache
Bei der Pirate Bay handelt es sich um ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk, mit dem Besucher dezentral kostenlos Filme und Musik über Rechner anderer Nutzer herunterladen können - auch ohne Einverständnis der Rechteinhaber.
EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar hatte in seinen Schlussanträgen argumentiert, die Betreiber solcher Netzwerke seien tatsächlich haftbar, sofern sie von der Veröffentlichung geschützter Werke wissen und nichts dagegen unternehmen. Der Gerichtshof folgt häufig, aber nicht immer der Einschätzung der Generalanwälte.
Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hatte den EuGH um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Eine für den Schutz des Urheberrechts zuständige Stiftung will Internetanbieter rechtlich dazu verpflichten, The Pirate Bay für ihre Kunden in den Niederlanden zu sperren.
dpa/rs