Soziale Netzwerke wie Youtube und Facebook sind dazu verpflichtet, strafbare Inhalte rasch zu sperren oder zu löschen. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Auf etablierten Plattformen wie Youtube platzierten sie „weichere Inhalte“, um nicht gelöscht zu werden, heißt es in einer vom Justizministerium geförderten Untersuchung des Institute for Strategic Dialogue (ISD). Für radikalere Inhalte würden ihre Follower dann von dort aus auf andere Plattformen wie den Messengerdienst Telegram verwiesen.
Hintergrund ist das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das soziale Netzwerke wie Youtube und Facebook dazu verpflichtet, strafbare Inhalte rasch zu sperren oder zu löschen. Telegram fällt als Messengerdienst nicht unter diese Regelung und hat sich deshalb zum Sammelbecken für radikale Gruppierungen entwickelt.
Nach Erkenntnissen der ISD-Forscher, die eigenen Angaben zufolge rund 660.000 Nachrichten aus 238 öffentlich zugänglichen Online-Kanälen untersucht haben, herrscht bei Extremisten aber trotz der gesetzlichen Einschränkungen noch immer massives Interesse an der Nutzung von Youtube. So würden Extremisten bei Telegram doppelt so häufig auf die etablierten Plattformen verlinken wie auf kleine Alternativanbieter.
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