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Weißer Ring warnt vor bloßstellenden Posts
Arbeiter bringen ein übergroßes Apple-Logo an einer Glasfassade an. ((Foto: Christoph Dernbach))
Der Chipkonzern Qualcomm hatte am Vortag das Verkaufsverbot in Kraft gesetzt, indem er als Sicherheit Wertpapiere im Wert von 1,34 Mrd. Euro hinterlegte. Das Verkaufsverbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Landgericht München hatte die Verletzung eines Qualcomm-Patents durch Apple festgestellt.
Die Unternehmen zeigen allerdings unterschiedliche Auffassungen über das Ausmaß des Verkaufsverbots. Die Geräte sind weiterhin bei Mobilfunkanbietern und anderen Händlern verfügbar. Apple stoppte lediglich den Verkauf des iPhone 7 und des iPhone 8 in den 15 deutschen Stores des Konzerns und inzwischen auch auf der eigenen Website. Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt. Qualcomm hält dagegen, dass Apple die betroffenen Geräte laut Gerichtsurteil auch bei allen Einzelhändlern in Deutschland einziehen müsse.
Die von Qualcomm hinterlegte Sicherheitsleistung von jeweils 668,4 Mio. Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absichern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte. Apple legte Berufung in beiden Verfahren ein, sagte die Gerichtssprecherin. Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikationschips anpasst, damit der Akku länger hält.
dpa/ls