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Chinas mächtiger Milliardär verschwunden
IP-Adresse und andere Netzwerkdaten auf einem Bildschirm: Der Piraten-Politiker Patrick Breyer streitet vor BGH dafür, dass Internetnutzer surfen können, ohne Spuren im Netz zu hinterlassen. Foto: Franz-Peter Tschauner
Die meisten Betreiber protokollieren diese Ziffernfolge, um zum Beispiel bei einem Hackerangriff oder einem Einkauf mit geklauten Kreditkartendaten herausfinden zu können, wer dahinter steckt. Etwas daran ablesen lässt sich allerdings nur mit Auskunft des Internetanbieters: Er allein kann die IP-Adresse einem bestimmten Anschluss zuordnen.
Breyer ist die Speicherung ein Dorn im Auge - mit den Daten werde jeder erpressbar. Er klagt gegen den Bund, weil auch dieser für die meisten seiner Internetseiten die IP-Adressen der Besucher speichert.
Weil der Fall EU-Datenschutzregeln betrifft, hatte der BGH ihn 2014 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der im vergangenen Oktober urteilte. Nun wird in Karlsruhe weiterverhandelt. Ein Urteil ist am selben Tag oder zu einem späteren Termin möglich. (Az. VI ZR 135/13)
dpa/rs
Links:
BGH-Ankündigung zu der Verhandlung
EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016
BGH-Beschluss zur Vorlage an den EuGH vom 28. Oktober 2014
Mitteilung Breyers vor der BGH-Verhandlung