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Chinas mächtiger Milliardär verschwunden
Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) hat einen Teilerfolg gegen Beschimpfungen und Beleidigungen im Nezt errungen. Foto: Soeren Stache/dpa/Archivbild
Im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung wurden weitere sechs Fälle als Beleidigung eingestuft, wie das Kammergericht Berlin am Dienstag mitteilte. Bereits im Januar hatte die Justiz einer Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss aus dem Vorjahr teilweise stattgegeben.
Die Äußerungen wiesen einen so massiven diffamierenden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkritik beziehungsweise als Formalbeleidigung einordnen ließen, hieß es. Damit sei die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen deutlich überschritten worden.
Mit der jetzigen Entscheidung kann Künast bei Facebook nun in zwölf Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen. Die Ex-Ministerin will zivilrechtlich gegen die Leute vorgehen, die sie beleidigt haben.
Zugleich bestätigte das Kammergericht für die restlichen zehn Fälle die Entscheidung aus erster Instanz.
dpa/tg