Wer Gegenstände von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen liefert, muss (wie mehrfach berichtet) seit dem 1. Januar mittels einer sogenannten „Gelangensbestätigung“ zwingend nachweisen, dass die Lieferung tatsächlich ausgeführt wurde. Neben einem Doppel der Rechnung ist diese Bestätigung mit Details der Lieferung wie Abnehmer und Zeitpunkt notwendig, um weiter in den Genuss der Steuerbefreiung zu kommen. Durch diese Regelung soll Steuerhinterziehung, beispielsweise durch Karussellgeschäfte, verhindert werden.
Da Comarch in der ERP-Suite die notwendigen Funktionen im Standard nicht zur Verfügung stellt, hat Innovabee in Zusammenarbeit mit dem Kunden BCG eine Lösung entwickelt, um die neuen gesetzlichen Anforderungen sicher und komfortabel erfüllen zu können. Über einen Aufruf werden alle relevanten Rechnungen in einer individuellen Datei bereitgestellt. Neben der normalen Ermittlung über eine Länderdatei können Sie Rechnungen ein- bzw. ausschließen.
Aus dieser Datei heraus wird automatisiert eine E-Mail mit den erforderlichen PDF-Dokumenten an den Kunden zur Unterschrift versendet. Der erfolgreiche Versand wird ebenso wie der Rücklauf dokumentiert, womit sich die gesetzliche Nachweispflicht erfüllen lässt. Textbausteine, Mailadressen sowie Vorlagen sind ebenfalls zu pflegen.
Rainer Sturm / Pixelio.de