Interflex erweitert den Employee-Self-Service des Systems IF-6040

Barrierefreie Zeitwirtschaft nach BITV 2.0

Interflex bietet die Zeiterfassung im Employee-Self-Service des Systems IF-6040 (Version 10.3) jetzt auch barrierefrei an. IF-6040 ist eine Software mit den Modulen Zutrittskontrolle, Zeitwirtschaft, Besucherverwaltung und Personaleinsatzplanung.

Barrierefreie Zeitwirtschaft nach BITV 2.0

Künftig unterstützt die Zeitwirtschaft im Employee-Self-Service des IF-6040 den Einsatz von Screenreadern für die Zeiterfassung.

Barrierefrei bedeutet laut Kevin Ittner, Produktmanager „Barrierefreiheit“  bei Interflex, dass ein Angebot von allen Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann – also auch von blinden und gehörlosen Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Lernschwierigkeiten, mit psychischen oder mit chronischen Erkrankungen. Besonders relevant ist Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen in Deutschland, denn spätestens seit Juni 2021 müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen laut der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei sein. 

Die Web-Anwendung, die u.a. die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) umsetzt, unterstützt in ihrer neuen Version den Einsatz von Screen-Readern für die Zeiterfassung im Employee-Self-Service. Durch passend gewählte Farben bietet sie klar erkennbare Kontraste. Ausgewählte Elemente sind visuell hervorgehoben – und die Anwendung ist komplett per Tastatur bedienbar. Seitentitel unterstützen die Nutzer, um sich besser und schneller zu orientieren. Korrekturvorschläge weisen auf fehlende oder unvollständige Eingaben hin: Und durch Responsive Design können Nutzer die Software auf allen gängigen Ausgabegeräten und Darstellungsgrößen betrachten; über einen Feedback-Mechanismus können sie fehlende Barrierefreiheit melden und sich mit Interflex austauschen, um das Angebot für sie zu verbessern.

Urteil des EuGH zur Zeiterfassung

Langfristig ist eine barrierefreie Zeiterfassung für Unternehmen auch relevant, weil laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Arbeitgeber verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem einzurichten. Bisher ist diese Entscheidung noch nicht im deutschen Recht geregelt.

„Urteile wie die des Amtsgerichts Emden vom Februar und September 2020 deuten allerdings darauf hin, dass es sich für Unternehmen empfiehlt, ein entsprechendes System einzuführen. Dann sind sie für die Zukunft gerüstet, denn eine Systementscheidung ist eine langfristige Entscheidung“, sagt Interflex-Manager Dr. Andreas Bloom. Und unabhängig von legislativen Leitplanken gehe es bei dem Thema in erster Linie immer um den Menschen.

Bildquelle: Interflex

©2026Alle Rechte bei MEDIENHAUS Verlag GmbH

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung zu. Weitere Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

ok