Die Unionsfraktion will offenbar dafür sorgen, dass vorübergehend bei Abmahnungen wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine teuren Gebühren mehr verlangt werden können. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, wollen beide Parteien im Bundestag rasch eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen, die eine Abmahnwelle unterbindet.
„Bei der Umstellung auf die Erfordernisse des neuen Datenschutzrechts sind unbewusste Verstöße nicht gänzlich zu vermeiden“, begründet die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker in der Welt dieses Vorhaben. Gerade bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung sind solche ungewollten Regelverstöße angesichts des Bürokratie-Monsters wohl zu erwarten. Der Mittelstandsverband BVMW warnte bereits vor einer möglichen „Entdigitalisierung“ wegen der DSGVO.
Damit Pannen bei der Umstellung aber nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden können, wollen CDU und CSU zügig agieren. „Da der Gesetzentwurf schon am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten“, sagte Winkelmeier-Becker. Dann könnte die Abmahngebühr für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr gefordert werden dürfen; vorgesehen sind derzeit zwölf Monate. Notwendig ist die Zustimmung der SPD.
Abmahnungen sind wegen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) möglich – und stehen damit eigentlich gar nicht im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Ob Unternehmen ihre Konkurrenz wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen überhaupt abmahnen oder gar verklagen dürfen, ist noch nicht geklärt.
Werden die Abmahngebühren vorübergehend ausgesetzt, entfällt der wirtschaftliche Anreiz für die Abzocker – und die Unternehmen gewinnen Zeit, die neuen DSGVO-Anforderungen umzusetzen. Diesen Weg der Abzocke gänzlich zu unterbinden, fordert Jurist Ulf Buermeyer im Interview mit netzpolitik.org. Der Berliner Jurist und Aktivist, ein SPD-Mitglied, sähe es lieber, wenn die Koalition gesetzlich klarstellen würde, „dass der erste Hinweis auf einen Rechtsverstoß immer kostenlos sein muss“.
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