„Aufgrund der knappen Zeit und des hohen Entscheidungsbedarfes sollte das Projekt direkt an die Geschäftsleitung angebunden sein“, empfiehlt BvD-Vorstand Thomas Spaeing. Das Projektteam sollte sich mithilfe einer Gap-Analyse (oder auch Lückenanalyse) zunächst einen Überblick verschaffen, welche Punkte der DS-GVO dringend realisiert werden müssen und entsprechende Prozesse etablieren.
„Wichtig ist, die bisherigen Dokumentationen zu überprüfen und an das neu geforderte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten mit Risikoanalyse je betroffener Personengruppe anzupassen. Bei hohen Risiken ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen“, betont Spaeing. Weitere Kernpunkte seien: Verträge mit Dienstleistern überprüfen und anpassen sowie Prozesse installieren, um die Rechte der Betroffenen sicherzustellen. Auch für die Pflicht zur regelmäßigen und fristgerechten Meldung bei den Aufsichtsbehörden der Länder sollten die Unternehmen ein Verfahren entwickeln, rät Spaeing.
Der Branchenverband Bitkom sieht viele IT-Chefs bei der Umsetzung der DS-GVO im Verzug. „Für viele Unternehmen wird die Umstellung zum 25. Mai 2018 nicht abgeschlossen sein“, meint auch Spaeing als Kenner der Szene. Die Firmen sollten aber bis dahin „einen guten Überblick besitzen, was alles zu tun ist“ und die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen eingeleitet haben. Man helfe dabei mit Stellungnahmen, Auslegungen und Checklisten für die Vorbereitungen. Interessierte erhalten in der Berliner Geschäftsstelle auch eine Übersicht der BvD-Datenschutzexperten in den Regionen.
Der rund 1.000 Mitglieder starke Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der BvD bietet seinen Mitgliedern auch Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung – inklusive entsprechender Weiterbildungsprogramme.
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