EU-Parlament hat den „Data Act“ beschlossen

EU-Datengesetz kommt

Am 9. November hat das EU-Parlament hat den sogenannten „Data Act“ beschlossen – und das mit einer klaren Mehrheit von 481 Ja-Stimmen zu 31 Nein-Stimmen bei 71 Enthaltungen.

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Dieses neue Datengesetz, auf das sich die Länder im Juni geeinigt hatten, gibt strengere Regeln zur Nutzung von Daten vernetzter Geräte vor. Das Gesetz, das auch den Datenaustausch von Firmen untereinander und mit der öffentlichen Hand voranbringen soll, muss noch von den EU-Staaten bestätigt werden, was als Formalie gilt.

Das Datengesetz regelt, wer unter welchen Bedingungen was mit den Daten tun darf, die in einer „Smart Factory“, aber auch bei der Nutzung vernetzter Autos oder bei Kühlschränken und Waschmaschinen mit Internetzugang anfallen. In manchen Fällen sehen die Verträge heute noch vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen. Beispielsweise sollen Datenlecks verhindert und der Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtert werden, hieß es aus dem EU-Parlament.

Der „Data Act“ ermöglicht auch den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Das soll zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im KI-Bereich, in dem große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren. Außerdem sollen Kundenservice und Reparaturen vernetzter Geräten billiger werden, heißt es aus Brüssel. In Ausnahmefällen oder Notfällen, wie Überschwemmungen und Waldbränden, können öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen.

Während manche Unternehmer befürchten, dass sie zum Teilen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gezwungen werden, befürchten Verbraucherschützer durch den so geregelten Datenaustausch eine Schwächung des Datenschutzes. Die Abgeordneten setzten sich aber für eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen ein, um unrechtmäßige Datenübermittlungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Sie wollen auch verhindern, dass Wettbewerber in einem bestimmten Bereich den Zugang zu Daten ausnutzen können, um Dienste oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzukonstruieren („reverse engineering“).

Man müsse „Daten künftig intensiver und intelligenter nutzen, etwa im Gesundheitswesen, in der Mobilität oder zur Stärkung des Klimaschutzes“, erklärte Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Auch wenn das neue Gesetz diesen Datenaustausch fördern soll, bleiben seiner Meinung nach „zu viele Fragen offen. So fehlen Standards und Spezifikationen sowohl für Datentausch als auch für das Cloud-Switching, die jetzt zeitnah zusammen mit der Wirtschaft erarbeitet werden müssen. Zudem ist der Data Act an vielen Stellen auslegungsbedürftig. Und so werden ungute Erinnerungen an die Datenschutz-Grundverordnung wach, die auch nach fünf Jahren noch für Rechtsunsicherheit sorgt und durch Gerichtsurteile konkretisiert werden muss. Daher sind für den Data Act dringend Auslegungshilfen notwendig – und eine rasche Entscheidung darüber, wer die Aufsicht über den Data Act in Deutschland übernimmt. Auf nationaler Ebene braucht es eine eindeutige, konsistente Auslegung der neuen Regelungen sowie eine praxisnahe Beratung der betroffenen Unternehmen und Organisationen durch die Aufsichtsbehörde. Mittel- und langfristig muss Europa Aufsichtsstrukturen schaffen, die für EU-weit einheitliche Bedingungen im Umgang mit Daten sorgen.“

„Das Datengesetz ist ein Wendepunkt“, erklärte die Europaabgeordnete und Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera. „Daten über die Funktionsweise von Industrieanlagen ermöglichen es Fabriken, landwirtschaftlichen Betrieben und Bauunternehmen, Betriebszyklen, Produktionslinien und das Lieferkettenmanagement zu optimieren. Mit dem ‚Data Act‘ wird ein neues datenagiles System geschaffen, das einen einfachen Zugang zu einer nahezu unendlichen Menge an qualitativ hochwertigen Daten ermöglicht. Das Gesetz wird maßgeblich dazu beitragen, bestehende Geschäftsmodelle und Prozesse zu optimieren, die Entwicklung neuer voranzutreiben und neue Werte zu schaffen."

Das Datengesetz soll die Grundsätze verkörpern, die in den Empfehlungen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ (Conference on the Future of Europe, Cofoe) vom Mai 2022 dargelegt sind – insbesondere die Vorschläge 31 Absatz 7, 7 und 10 Absatz 35, die auf die Schaffung einer robusten und gerechten digitalen Wirtschaft abzielen. Es soll für eine widerstandsfähige Dateninfrastruktur sorgen, die europäische Werte und Prinzipien wahrt. Der „Data Act" soll auch den digitalen Wandel öffentlicher Dienste und die Einführung einer gemeinsamen europäischen digitalen Identität unterstützen, die grenzüberschreitende digitale Transaktionen und Dienste rationalisieren und gleichzeitig durch einen umfassenden Rahmen europäischer Normen und Leitlinien schützen.

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