Generationswechsel beim Familienunternehmen geht weiter

Fabian Bielefeld zweiter TIS-Geschäftsführer

Seit Anfang Juli ist Fabian Bielefeld zweiter Geschäftsführer der TIS GmbH, Bocholt. Der Sohn des Firmengründers leitet das Familienunternehmen nun zusammen mit Markus Vinke, der bereits seit 2016 als Geschäftsführer angestellt ist.

Fabian Bielefeld, TIS GmbH

Fabian Bielefeld, Sohn des Firmengründers, ist in die Geschäftsführung des Telematikanbieters TIS GmbH aufgerückt.

Als Sohn des Unternehmensgründers Josef Bielefeld kennt Fabian Bielefeld das Familienunternehmen schon von klein auf; außerdem arbeitet er bereits seit 13 Jahren bei der TIS GmbH. Dabei startete er als Projektleiter und wechselte später in den Vertrieb. Zudem ist er seit 2019 Anteilseigner und gehört bereits seit mehreren Jahren zur Geschäftsleitung. 

Neben den Aufgaben als Geschäftsführer übernimmt Fabian Bielefeld auch die Leitung des Vertriebs. Dadurch bleibt er nah am Geschehen, was ihm selbst sehr wichtig war. Seine Berufung als Geschäftsführer soll auch „das klare Zeichen“ sein, dass man an den bisherigen Strukturen festhalten möchte: weiterhin unabhängig zu sein und in Familienhand zu bleiben. Das sei eine wichtige Botschaft, so Markus Vinke, der in den vergangenen Jahren alleiniger Geschäftsführer der TIS GmbH war: „Viele unserer Kunden schätzen unsere Unabhängigkeit, wodurch wir insbesondere in der Lage sind, neutraler zu beraten als die meisten unserer Wettbewerber, die sich heutzutage durch Aufkäufe in Konsortien befinden. Durch entsprechende Vernetzung bieten wir dennoch Systeme, die sämtliche Geschäftsprozesse unserer Kunden ohne Unterbrechungen oder Medienbrüche unterstützen können – der Anwender bekommt davon nichts mit, sondern bedient eine voll integrierte Lösung.“

Schon 2019 hatte Josef Bielefeld (68), Gründer und bis dahin bisheriger Alleininhaber des Telematikanbieters, „wesentliche Unternehmensanteile“ auf seinen Sohn übertragen, um sicherzustellen, dass die im Jahr 1985 als Ingenieurbüro gegründete Firma langfristig im Familienbesitz bleibt.

Bildquelle: Robert Vogel

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