EU regelt die Kennzeichnung der Lebensmittel neu

Gus Group „kann“ LMIV

Am 13. Dezember trat die im Jahr 2011 von der EU verabschiedete Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) in Kraft; dann endete die Übergangszeit zur Umsetzung der EU-Verordnung 1169/2011. Seither sind neben den bisherigen Verbraucherinformationen auf der Verpackung zusätzliche Angaben wie etwa Zutaten und ihre Menge, Herkunftsland oder -ort sowie Angaben zum Brennwert und sechs Nährstoffen („Big Seven“) geregelt. Zutaten, die Allergien oder sonstige Unverträglichkeiten hervorrufen können, müssen besonders gekennzeichnet werden. Außerdem gibt es neue Regeln für Werbung und Fernabsatz.

  • Neue Lebensmittel-Informations-Verordnung der EU bringt Probleme bei Verpackungs-Design und Datentechnik mit sich

Die Kölner Gus Group hat ihre ERP-Suite Gus-OS mit Blick auf die Anforderungen des LMIV gezielt weiterentwickelt. Dazu wurde das Modul Produktpass, in dem praktisch alle Artikeldeklarationsdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts von der Entwicklung bis zum Verkauf zusammengefasst werden können, so ausgebaut, dass alle nun geltenden Lebensmittelinformationen erfasst werden können. Zusätzliche logische Verknüpfungen (etwa mit Qualitätsprüfung, Einkauf  oder Produktion) sollen sicherstellen, dass die hergestellten Chargen auch tatsächlich mit den Angaben auf den (vorproduzierten) Verpackungen übereinstimmen.

Nach dem Vorbild „Rindfleisch“ muss ab April 2015 zudem die Herkunft von Schweine-, Lamm-, Ziegen- und Geflügelfleisch angegeben werden. Erst in zwei Jahren werden Nährwertangaben Pflicht; ab Dezember 2016 sind Angaben zu den sogenannten „Big Seven“ verpflichtend: Brennwert sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz können aber bereits heute im Produktpass mit erfasst und verwaltet werden.

Während alle noch nach der alten LMIV produzierten Verpackungen verbraucht werden dürfen, muss jede neu hergestellte den neuen Vorschriften entsprechen. Hieraus ergeben sich laut Detlev Harmssen, Produktmanager Food/Logistik bei der Gus Group, zwei Handlungsfelder: „Zunächst einmal ist das Designproblem zu lösen, da die Verordnung vorgibt, dass alle zusätzlichen Informationen in einem Sichtfeld erfassbar sein sollen. Es ist aber ebenfalls ein datentechnisches Problem, das wir jetzt mit der Erweiterung des Produktpasses gelöst haben.“

Selbst kleine Änderungen an Rezepturen müssen jetzt laut LMIV an den Verbraucher kommuniziert werden. Produkte müssten deshalb auch bei Änderungen neu gekennzeichnet werden, was sogar zu neuen Artikelnummern führen kann. Eine Vielzahl von EAN-Barcodes für ein nahezu gleiches Produkt sind damit künftig denkbar.

Hersteller und Händler stehen vor der Aufgabe, die Vielzahl der geforderten Produktinformationen zu aggregieren, darzustellen, zu verteilen, zu verwalten – und deren Qualität zu gewährleisten. Lebensmittelklarheit kann nur schaffen, wer Artikelidentifikation, Stammdaten und Produkthaftung im Griff hat.

www.gus-group.com

Bildquelle: GS1 Germany

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